Ich bin in einem Krankenhaus angestellte Physiotherapeutin und derzeit in Karenz. Noch bis zum 6. September erhalte ich das Kinderbetreuungsgeld (ich habe das einkommensabhängige Modell gewählt) und bleibe aber noch ein weiteres Jahr in Karenz. In diesem Jahr möchte ich wieder (ich habe bereits vor der Schwangerschaft) teilweise freiberuflich tätig werden. Laut Auskünfte der GKK bin ich bei meinem Mann mitversichert, egal wie hoch meine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sind. Bei der SVA wurde mir mitgeteilt, dass ich noch in diesem Jahr 4.515,12 EUR verdienen könne, ohne mich selbst versichern zu müssen. Soviel ich von vor der Schwangerschaft weiss, handelt es sich dabei aber doch um den ERTRAG, also den Gewinn und nicht um die Einkünfte, oder? Leider konnte mir die Dame der SVA diese Frage nicht beantworten, daher wende ich mich nun an Sie, mit der Bitte um Klärung!
Vielen Dank für Ihre Hilfe |