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Verfasst von: Josef am 16.07.2012 08:33
 


THEMA:  Gewerbepflicht ?

Guten Tag,

Meine Einkünfte sind zu 100% private Spekulationsgewinne die mit 25% WPKest besteuert werden. Ich bin mit meiner Frau mitversichert. Für die Pension muss ich selber etwas ansparen.

Nun habe ich die Möglichkeit live über Internet mein Wissen weiterzugeben. Dafür bekomme ich pro Kunden der diese Leistung bucht einen gewissen Beitrag. Meinen Handel führe ich unverändert weiter - die Interessenten können mir praktisch dabei zusehen und ich kommentiere meine Entscheidungen.

Diese Einkünfte sind dann jedenfalls keine Spekulationsgewinne. Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden, oder genügt es diese Einkünfte in der EKST Erklärung anzugeben ?

MFG Josef

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 16.07.2012 15:37
 


THEMA:  Gewerbepflicht ?

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