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Verfasst von: Christof Pertl am 18.07.2012 17:23
 


THEMA:  Dienstreisen
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werde ab 1.08.2012 in ein neues Dienstverhältnis eintreten. Für mich stellt sich die Frage der Behandlung der Reisespesen.

Mein Wohnsitz ist Wien.
Lt Vertrag dienstort wien und klagenfurt.

Geplant ist regelmäßige Arbeit in Wien. Vorgesehen ist, dass ich rund 2 mal im Monat 2 Tage in klagenfurt verbringen werde.
Da der Arbeitgeber die Zahlung von kilometergeld (nach Kollektivvertrag) vermeiden will wurde als Dienstort Wien UND Klagenfurt vorgesehen.

Im Gegenzug wurde ein pauschalierter "fahrtkostenersatz" von 500/monat vereinbart.
Dieser Ersatz wird brutto bezahlt und wird voll versteuert.

Frage:
Können meine tatsächlichen Fahrtkosten nach Klagenfurt irgendwie steuerlich berücksichtigt werden und wenn ja - wie?

Soweit ich weiss entfällt ja die Pendlerpauschale, da ich hauptsächlich in Wien tätig bin?
Kann ich für solche Fahrten irgendwie Kilometergeld verrechnen?
Ist es ein Unterschied, wenn ich direkt vom Arbeitsplatz in Wien nach Klagenfurt fahre oder in der Früh von der Wohnung?


Vielen Dank und Lg
Christof Pertl

Verfasst von: christof am 29.07.2012 16:19
 


THEMA:  Dienstreisen

Guten Tag!

Ich will auf keinen Fall lästig sein, würde nur gerne wissen ob der Sachverhalt unklar oder zu komplex ist für eine Antwort.

Es geht mit um die Kosten der Fahrten Wien - Klagenfurt, die rund 2 mal im Monat anfallen und dienstlich bedingt sind (ich bin dann max. 1-2 Tage in Klagenfurt). Meine Frage ist, ob ich die gefahrenen Kilometer im Steuerausgleich als Werbungskosten geltend machen kann.

 

Da es sich in Summe doch um einen höheren Betrag handeln wird, wäre mir eine Auskunft wichtig, bin natürlich auch bereit zu bezahlen (sofern nicht ohnehin im Vorhinein aussichtslos)

mfG

christof pertl

Verfasst von: WMT am 30.07.2012 17:27
 


THEMA:  Dienstreisen

Sehr geehrter Herr Pertl!

Bisher wurde wahrscheinlich nicht geantwortet, weil es schwierig ist, hier eine verbindliche Antwort zu geben. Auch ich möchte das nicht machen , zumal auch nicht erwähnte Umstände zum Gesamtbild beitragen könnten.

Wenn es so ist wie sie schildern - Fahrtkosten als extra vereinbarter Bestandteil des Vergütungspakets - sollten Sie gute Chancen haben, ihre per ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch ausgewiesenen Kilometergelder zur Verrechnung zu bringen.

Verfasst von: pertl am 17.08.2012 13:32
 


THEMA:  Dienstreisen

das heisst - auf jeden fall mal fahrtenbuch fuhren und dann im janner zum steuerberater. danke!

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