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Verfasst von: Herta am 21.07.2012 10:22
 


THEMA:  Entnahme

Ich (E/A Rechner) kaufe im Herbst ein geringwertiges Wirtschaftsgut, die gesamten Kosten von 400,- werden als Ausgaben erfasst. d.h. Restbuchwert 0,-  Im neuen Jahr entnehme ich Gut für private Zweck. Wie hoch sind die Betriebseinnahmen ? Euro 0,- Euro 400,- oder tatsächliche Wert? (wie wird dieser geschätzt?)

weitere Fragen: 1)  Maschine 5 jahre genutzt, Restbuchwert 0,-, ist dennoch etwas Wert- Privatentnahme.  Wie hoch müssen  Betriebeinnahmen angesetzt werden, der RBW  ist Euro 0,-? 2) Maschine 5 Jahre, Restbuchwert Euro 1000,-, Privatentnahme-. Sind die Betriebseinnahme mit Euro  1000,- anzusetzen?3) Ist der Pkw ein Sonderfall?

Vielen Dank!!!!!!

Verfasst von: WMT am 27.07.2012 18:34
 


THEMA:  Entnahme

Entnahmen haben entsprechend § 6 Z 4 EStG mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Entnahme anzusetzen. Gem. § 6 Z 1 ist der Teilwert jener Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde.

Der Buchwert im Zeitpunkt der Entnahme ist keinesfalls der Teilwert - der Verkehrswert wird dem Teilwert regelmäßig wohl näher kommen.

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