hallo,
ich jetzt irgendwie gesehen, dass ich Anträge auf Rückerstattung meiner bezahlten Kapitalertragssteuer ( http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/2011/E3.pdf ) der letzten 5 Jahre stellen kann.
ist das egal, wenn ich für die jahre 2007-2011 schon die Arbeitnehmerveranlagungen gemacht habe. (habe keine Einkommenssteuer in diesen Jahren bezahlt)
Kann ich diese Anträge auf Rückerstattung der KESt jetzt noch nachträglich machen?
Danke. |