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Verfasst von: Stefan am 21.07.2012 11:39
 


THEMA:  Antrag auf Erstattung der Kapitalertragsteuer

hallo,

ich jetzt irgendwie gesehen, dass ich Anträge auf Rückerstattung meiner bezahlten Kapitalertragssteuer ( http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/2011/E3.pdf ) der letzten 5 Jahre stellen kann.

ist das egal, wenn ich für die jahre 2007-2011 schon die Arbeitnehmerveranlagungen gemacht habe. (habe keine Einkommenssteuer in diesen Jahren bezahlt)

Kann ich diese Anträge auf Rückerstattung der KESt jetzt noch nachträglich machen?

Danke.

Verfasst von: Tanja am 23.07.2012 14:41
 


THEMA:  Antrag auf Erstattung der Kapitalertragsteuer

Ja das geht.

Allerdings ist es nur möglich, wenn Ihr Einkommen die steuerfreie Grenze von € 11.000,00 nicht übersteigt.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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