Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Christian am 22.07.2012 21:44
 


THEMA:  Dienstauto statt Honorarlegung

Guten Tag!

Ich habe das Unternehmensberatungsgewerbe angemeldet und befinde mich hauptberuflich in einem Angestelltenverhältnis. Zukünftig möchte ich nun für 1-2 Tage im Monat gemeinsam mit einem Versicherungsbüro Beratungsprojekte bei dessen Kunden durchführen (ich über mein Einzelunternehmen). Da der Geschäftsführer ein guter Freund von mir ist haben wir nun nach einer Möglichkeit gesucht, meine für sein Büro erbrachte Leistung günstig abzugelten. Ich möchte hier nicht meine üblichen Tagessätze als Honorar verrechnen.

Wir haben nun an folgende Möglichkeit gedacht: Das Versicherungsbüro stellt mir einen Dienst-PKW zur Verfügung (die Kunden sind meist räumlich weiter entfernt), den ich auch für meine Privatfahrten benützen kann. Die Nutzung ist daher mehr privat als beruflich. Das Fahrzeug wird auf sein Versicherungsbüro angemeldet. Stattdessen werde ich ihm keine Honorare stellen, solange meine Leistung bei max. 2 Tagen/ Monat liegt. Ansonsten setzten wir uns wieder zusammen.

Nun meine Frage an die Experten: Ist diese Vorgehensweise (steuer)rechtlich unbedenklich? Wenn ja, was ist von ihm bzw. von mir in meinem Einzelunternehmen zu berücksichtigen?

 

Ich wäre Ihnen für eine Rückmeldung überaus dankbar und sende

 

liebe Grüße,

Christian 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 23.07.2012 12:50
 


THEMA:  Dienstauto statt Honorarlegung

Diese Vorgehensweise ist durchaus möglich, aber Sie müssen das Zurverfügungstellen des PKWs als Einnahme aus der selbständigenTätigkeit versteuern.

Verfasst von: Christian am 23.07.2012 16:03
 


THEMA:  Dienstauto statt Honorarlegung

Danke für Ihre rasche Rückmeldung.

Muss ich diese "Einnahme" auch anführen, wenn das Auto offiziell auf das Versicherungsbüro angemeldet ist und dort als "Poolauto" zur Verfügung steht. Ist das Büro verpflichtet ein lückenloses Kilometerbuch für dieses Fahrzeug zu führen? Was passiert, wenn dieses Fahrzeug größtenteils privat benützt wird?

Betreuen Sie auch Kunden ausserhalb von Wien (über Telefon und Email)? Ich würde mich dann gerne einmal mit Ihnen in Verbindung setzten.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 24.07.2012 13:20
 


THEMA:  Dienstauto statt Honorarlegung

Bitte lassen Sie sich von unserem Sekretariat einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch geben!

www.steuerberatung-weiss.at

01 533 16 37

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.219 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.