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Verfasst von: Tom Kaiser am 23.07.2012 13:32
 


THEMA:  Letztes Jahr in Mietkauf-Wohnung gezogen - in Steuerausgleich berücksichtigen?

Guten Tag,

ich bin letztes Jahr in eine Mietkauf-Wohnung umgezogen. Das heißt, ich habe mehrere TSD EUR für den Grundwert bezahlt sowie alle Sonderwünsche, die nicht im Standard vorgesehen waren. Die laufenden Kosten werden über eine Miete + Betriebskosten abgedeckt.

Bei den Sonderwünschen waren folgende Posten enthalten:

- Gartenumzäunung

- Fußbodenheizung (im Standard wären Heizkörper vorgesehen gewesen)

- andere Parkettboden als im Standard + Parkettboden im Stiegenhaus und im Keller

- teurere Einrichtung der Bad- und WC-Möbel als im Standard

- neue Küche und einige neue Möbel

- teurere Fliesen als im Standard

- zusätzlicher Wasser-Anschluss in Regenrinne

- zusätzliches WC-Fenster (war im Standard nicht vorgesehen)

- zusätzlicher Kellerraum, Abstell- und Garagenplatz

Nun interessiert mich, welche dieser Ausgaben ich im Steuerausgleich für 2011 als Sonderausgaben (?) berücksichtigen kann. Soweit ich im Steuerbuch 2011 erkennen konnte, ist der Gartenzaun abzugsfähig, oder? Wie sieht es mit dem halben Grundwert aus? Und wie ist es bei den anderen Positionen?

Bin für baldige Rückmeldung sehr dankbar!

Ihr Tom Kaiser

Verfasst von: Christian am 23.07.2012 17:11
 


THEMA:  Letztes Jahr in Mietkauf-Wohnung gezogen - in Steuerausgleich berücksichtigen?

Grüß dich!

Auch ich habe meine Ausgaben für unsere Mietkaufwohnung jährlich berücksichtigt. Da du für die Mietkaufwohnung ja eine Anzahlung für (anteilige) Grundkosten tätigst, kannst du diese anführen. Dann bleibt (üblicherweise bei Mietkaufwohnungen) im ersten Jahr nichts mehr von deinen restlichen Aufwendungen übrig, die du in den Sonderausgaben für außergewöhnliche Belastungen anführen kannst. Hier gibt es nämlich eine jährliche Obergrenze:

Sonderausgaben können nur bis zu einem Höchstbetrag von € 2.920,- jährlich geltend gemacht werden. Der Betrag verdoppelt sich auf € 5.840,- jährlich, wenn der Alleinverdiener- bzw Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht. Um weitere € 1.460,- erhöht sich der Betrag, wenn dem/der Steuerpflichtigen für mindestens drei Kinder der Kinderabsetzbetrag oder der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, wobei die Anzahl der Kinder nur bei einem/einer Steuerpflichtigen berücksichtigt wird.

Weitere Infos siehe hier: https://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/Steuerbuch_2012_Ansicht.pdf (Seite 52ff.)

 

lg,

Christian

Verfasst von: Hajo am 30.07.2012 19:33
 


THEMA:  Letztes Jahr in Mietkauf-Wohnung gezogen - in Steuerausgleich berücksichtigen?

Also mit außergewöhnlichen Belastungen hat eine Mietkaufwohnung wirklich nichts zu tun!

Verfasst von: Tom Kaiser am 05.08.2012 22:35
 


THEMA:  Letztes Jahr in Mietkauf-Wohnung gezogen - in Steuerausgleich berücksichtigen?

Hallo Christian,

danke für den Tipp. Bedeutet das, dass ich den Betrag der Grundkostenanzahlung bei den Sonderausgaben anführen kann oder darf ich in dem Fall nur die 5840 EUR (mir steht Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag zu) anführen?

 

Beispiel:

Anteilige Grundkostenanzahlung = 15000 EUR. Gebe ich dann die 15000 EUR oder 5840 EUR bei den Sonderausgaben an?

 

Viele Grüße,

Tom Kaiser

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