Hallo,
ich hoffe dass sie mir vorerst eine kurze Auskunft geben können, da es mir erst möglich ist am Donnerstag diesbezüglich nachzufragen und vorab mir eine kleine Information von Ihnen erhoffe.
Das ganz passierte im Jahre 2009.
Ich habe für die letzten 5 Jahre eine Steuererklärung abgegeben, da ich vom Finanzamt diesbezüglich einen Brief erhielt.
Für das Jahr 2007 habe ich eine Gutschrift in Höhe von 800 € erhalten. 1 Monat später eine Berichtigung wo ich die 800€ zurückzahlen musst, sowie eine Nachforderung von 300 Euro somit insgesamt 1100€. Mir wurde am Telefon erklärt, dass ich von 01.01.2007 bis Ende März freiberuflich tätig war und ich r 3000 € verdient habe und von der Firma erst ab April als Angestellt übernommen worden bin und in diesem Zeitraum als Angestellte 10 000€ verdient habe , somit insgesamt in diesem Jahr über 13 000€ verdienht habe, so dass ich eine Rückzahlung hatte von 1100€.
Dann habe ich diese auch abbezahlt. Als ich vor kurzem ein Versicherungsdatenauzug von der Krankenkasse abgeholt habe, habe ich zu Hause bemerkt, dass ich wohl rückwirkend angestellt worden bin, denn plötzlich steht dort, ANgestellte von 01.01.2007 bis 31.12.2012. (Also durchgehend)
Nun habe ich mich michauf Finanzonline eingeloggt und mir die Lohnzettel vom JAhre 2007 angeschaut habe und dort ist keine Änderung zu sehen. Es sind noch immer 2 Lohnzettel eines als Freiberufliche und eines als Angestellte.
Da ich aber rückwirkend angestellt worden bin, ist Rückzahlung die ich leisten musste berechtigt oder möglicherweise doch nicht?
Ich bitte um eine kurze Info!
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Alysha |