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Verfasst von: Alysha am 29.07.2012 14:42
 


THEMA:  Nachzahlung Finanzamt rückwirkend angestellt

Hallo,

ich hoffe dass sie mir vorerst eine kurze Auskunft geben können, da es mir erst möglich ist am Donnerstag diesbezüglich nachzufragen und  vorab mir eine kleine Information von Ihnen erhoffe.

Das ganz passierte im Jahre 2009.

Ich habe für die letzten 5 Jahre eine Steuererklärung abgegeben, da ich vom Finanzamt diesbezüglich einen Brief erhielt.

Für das Jahr 2007 habe ich eine Gutschrift in Höhe von 800 € erhalten. 1 Monat später eine Berichtigung wo ich die 800€ zurückzahlen musst, sowie eine Nachforderung von 300 Euro somit insgesamt 1100€. Mir wurde am Telefon erklärt, dass ich von 01.01.2007 bis Ende März freiberuflich tätig war und ich r 3000 € verdient habe und von der Firma erst ab April als Angestellt übernommen worden bin und in diesem Zeitraum als Angestellte 10 000€ verdient habe , somit insgesamt in diesem Jahr über 13 000€ verdienht habe, so dass ich eine Rückzahlung hatte von 1100€.

Dann habe ich diese auch abbezahlt. Als ich vor kurzem ein Versicherungsdatenauzug von der Krankenkasse abgeholt habe, habe ich zu Hause bemerkt, dass ich wohl rückwirkend angestellt worden bin, denn plötzlich steht dort, ANgestellte von 01.01.2007 bis 31.12.2012. (Also durchgehend)

Nun habe ich mich michauf  Finanzonline eingeloggt  und mir die Lohnzettel vom JAhre 2007 angeschaut habe und dort ist keine Änderung zu sehen. Es sind noch immer 2 Lohnzettel eines als Freiberufliche und eines als Angestellte.

Da ich aber rückwirkend angestellt worden bin, ist Rückzahlung die ich leisten musste berechtigt  oder möglicherweise doch nicht?

Ich bitte um eine kurze Info!

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Alysha

Verfasst von: Tanja am 29.07.2012 20:54
 


THEMA:  Nachzahlung Finanzamt rückwirkend angestellt

Ich würde dies mit dem Arbeitgeber bzw. mit der Person, welche die Personalverrechnung durchgeführt hat abklären. Denn wenn es eine Korrektur der Anmeldung gab müsste auch der Lohnzettel berichtigt werden.

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 31.07.2012 08:58
 


THEMA:  Nachzahlung Finanzamt rückwirkend angestellt

Ohne Unterlagen kann ich nur vermuten, dass Sie 2009 sowohl freie Dienstnehmerin waren (Lohnzettel W18) als auch Dienstnehmerin (L1). Sie waren durchgehend bei der Gebietskrankenkasse versichert. Das freie Dienstverhältnis gilt als gewerbliche bzw. selbständige Tätigkeit. Es muss daher eine Einkommensteuererklärung mit Beilage E1a abgeben werden. In dieser Erklärung werden auch die Ausgaben berücksichtigt, also die Sozialversicherung und zumindest ein Pauschale für die Betriebsausgaben (6% oder 12% abhängig von der Tätigkeit). Da in Ihrem Fall die Ausgaben nicht angesetzt wurden, sollte man versuchen, eine Berufung oder  einen Antrag auf Berichtigung zu stellen bzw. eine Wiederaufnahme anzuregen - das hängt vom Zustellungsdatum des Bescheides ab.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

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