Sofern die GmbH auch Mitarbeiter hat, ist das möglich. Problematisch könnte es nur sein, wenn die Parkplätze ausschließlich den Familienmitgliedern des Geschäftsführers zur Verfügung gestellt werden.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |