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Verfasst von: Stefan Klausner am 31.07.2012 14:08
 


THEMA:  Nachbelastung SVA

Guten Tag! Habe eine kurze Frage: Habe meinen Betrieb 2008 aufgegeben , alles vom Steuerberater durchgeführt. Drei Jahre später bekomme ich jetzt von der SVA eine Nachbelastung von ca. 15000 Euro. Pensionsversicherung und Krankenversicherung Nachverrechnung für 2008. Angeblich weil ein Gewinn entstanden ist? Was kann ich da machen ist das korrekt? Normalerweise müsste das ja gleich nach der Betriebsaufgabe geschehen oder? Gibt es eine Verjährungsfrist? Vielen Danke. Grüsse Stefan Klausner

Verfasst von: Dr. Hintner Hans am 31.07.2012 18:13
 


THEMA:  Nachbelastung SVA

Sehr geehrter Herr Klausner,

im Falle einer Unternehmensveräußerung oder Teile davon, kann der Veräußerungsgewinn gem. § 25 Abs 2 Z 3 GSVG aus der Bemessungsgrundlage der Sozialversicherung ausgeschieden werden. Das muss bei der SVA beantragt werden.

Mfg Natalie Hintner

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