Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Warenlieferung oder eine Dienstleistung handelt. Bei Dienstleistungen, wie der Erstellung einer Homepage, kommt es zum Übergang der Steuerschuld.
Der deutsche Kleinunternehmer, der sonstige Leistungen in Österreich bezieht, hat eine UID-Nummer zu beantragen, sie Ihnen bekannt zu geben. Sie fakturieren, wie an einen deutschen Unternehmer ohne Umsatzsteuer und nehmen den Umsatz in die Zusammenfassende Meldung auf. Der deutsche Kleinunternehmer hat die Dienstleistung in der UVA zu erfassen, wobei er die Umsatzsteuer zu bezahlen hat - ohne Vorsteuerabzug.
In Ihrem ersten Fall des innergemeinschaftlichen Erwerbs von einem Kleinunternehmer verbuchen Sie entweder den Aufwand ohne Vorsteuer oder - ganz korrekt - mit Erwerbssteuer von 20% und gleichzeitigem Vorsteuerabzug.
Für ein kostenloses Erstgespräch stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |