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Verfasst von: Willi am 06.08.2012 18:19
 


THEMA:  Zuverdienst in der Berufsunfähigkeitspension

Ich bekomme aufgrund einer chronischen Erkrankung, die ich seit 10 Jahren habe, bereits zum 2. Mal die Berufsunfähigkeitspension inkl. Ausgleichszulage. Da ich leider in keiner Firma arbeiten kann - weder 40 Std. noch 25 Std. - und mir zu Hause langsam die Decke auf den Kopf fällt, würde ich gerne nebenbei etwas Geld dazu verdienen.

Leider konnte mir bis jetzt niemand eine genau Auskunft geben, wie das funktioniert. Ich würde gerne grafische Arbeiten am PC erledigen, da ich mir hier die Zeit selber einteilen könnte und mich somit nach meinem Gesundheitszustand richten kann - dies wäre max. 20-30 Stunden im Monat und ich käme somit nicht über 300.- Euro.

Dass die Ausgleichszulage dann weg fällt, ist mir bereits klar. Aber wie sieht das mit den anderen Dingen aus?

Muß ich Sozialversicherung zusätzlich zahlen?
Muß ich Steuern zahlen, wenn ich für meine Arbeit nur eine Honorarnote ausstelle?
Bekommt das Finanzamt in meinem Fall etwas, wenn ich unter der Geringfügigkeitsgrenze dazu verdiene?
Gibt es sonst noch Kosten, die anfallen?
Was passiert mit der Berufsunfähigkeitspension genau?

Danke im Voraus!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 07.08.2012 11:49
 


THEMA:  Zuverdienst in der Berufsunfähigkeitspension

Wenn Ihr Zusatzverdienst € 4.500,-- im Jahr nicht überschreitet, dann brauchen Sie keine Sozialvers. bezahlen.

Steuern müssen Sie zahlen, wenn Sie im Jahr mehr als € 11.000,-- verdienen.

Sonst fallen keine Kosten an.

Wegen d. Berufsunfähigkeitspension: lassen Sie sich  von der pensionsauszahlenden Stelle bestätigen, dass Ihr Betätigung nciht pensionsschädlich ist.

Verfasst von: Willi am 07.08.2012 13:44
 


THEMA:  Zuverdienst in der Berufsunfähigkeitspension

Liebe Frau Mag. Weiß!

Herzlichen Dank für die rasche Antwort.

Nun, wenn ich jetzt überlege und sagen wir 300.- Euro monatlich verdiene x 12 = 3.600.- Euro
Somit wäre das kein Problem, oder? Heißt das, die PVA zahlt in dieser Zeit dann meine Sozialversicherung? Unfallversicherung usw... benötige ich auch nicht, oder?
Benötige ich einen Steuerberater bzw. muß ich Buchhaltung machen?
Sind ja immerhin nur Miniaufträge und die Buchhaltung ist leider nicht wirklich meines....

Das mit der Bestätigung habe ich allerdings nicht wirklich verstanden. Wo ist zb meine 1. Anlaufstelle? Muß ich mich beim Finanzamt melden oder kann
muß ich nur bei der PVA bekannt geben, dass ich bis zur Geringfügigkeitsgrenze selbstständig arbeiten möchte? Wer bestätigt mir, dass meine Tätigkeit nicht pensionsschädlich ist? Muß ich da erneut zu einer Untersuchung?

Ich darf dann ja Honorarnoten für meine Tätigkeiten ohne MWST. schreiben, oder?

Oje, Fragen über Fragen.... ;-)
Möchte aber nicht schon alle bei der PVA durcheinander bringen, wenn`s zum Schluß dann vielleicht doch nicht geht bzw. nichts wird.

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen!

Verfasst von: James am 27.10.2016 16:46
 


THEMA:  Zuverdienst in der Berufsunfähigkeitspension

 

Guten Tag!

Ich wohne in Wien und mein Sachwalter ist Rechtsanwalt der bis jetzt keine Zeit hat meine Fragen diesbezüglich zu beantworten.

Ich verdiene 658,57 monatlich mit der Berufsunfähigkeitspension und möchte ein Zusatzverdienst leisten da ich mich weiterbilden möchte.

Können Sie mir eraten wie viel Geld ich zusätzlich monatlich verdienen darf ohne mein Berufsunfähigkeitspension negative zu beinflüssen.

Danke

James Preston

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