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Verfasst von: Saxisowe am 08.08.2012 22:51
 


THEMA:  Steuererausgleich bei Entsendung ins Ausland

Liebes Team!

Ich war im Jahr 2010 ab August für 11 Monate für ein Projekt ins Ausland entsandt - mein Gehalt habe ich weiterhin in Österreich bezogen, gearbeitet und gelebt habe ich allerdings im Ausland (EU). Geregelt war das so, dass ich wärend der Zeit von meinem Arbeitgeber in Österreich freigestellt war unter Behalt der Bezüge, dh ich habe auch in Ö Einkommenssteuer, Sozialversicherung etc. bezahlt.

Während der Zeit habe ich in Österreich meine Eigentumswohnung nicht vermietet da ich ja plante zurückzukommen. Mein Arbeitgeber hat die Mietkosten im Ausland für mich übernommen, allerdings nicht alle Kosten die durch das Leben im Ausland entstanden sind.

Kann ich diese Tatsache in meinem Steuerausgleich irgendwie geltend machen?

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