Sehr geehrter We Noska,
Sie haben Recht, die Vermietung ist in Deutschland zu besteuern. Die Einkünfte in Deutschland werden jedoch in Östeerreich für die Berechnung Ihres Steuersatzes herangezogen.
Für weitere Fragen bzw. ein kostenloses Erstgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Martin Haselmann
Kanzlei Mag. Selim Karabece
e-mail: haselmann@karabece.com
Phone: +43 1 535 02 42 23
Partner von www.schnellberaten.com
|