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Verfasst von: horvathimre am 12.08.2012 15:57
 


THEMA:  Einzelunternehmen

Hallo,

 

ich bin kurz davor, ein Einzelunternehmen in Österreich zu gründen. Ich habe schon mal im Internet etwas gegoogelt und habe einen mehr oder weniger klaren Übersicht, aber sicherheitshalber möchte ich auch hier nachfragen.

 

Ich schildere kurz die Lage:

 

Ich werde Paketzusteller bei einer Kurierfirma sein. Ich liefere die Pakete ab und bekomme dafür mein Einkommen (etwa 39.000 eur im Jahr – netto, also ohne MwSt). Über diesen Betrag erstellt die Firma monatlich eine Bescheinigung, entweder mit MwSt oder ohne.

 

Zu erwartende Kosten:

 

Autoleasing, Krankenversicherung (3 monatlich), Unterkunft, Treibstoff zum Fahrt in die Arbeit und zum Zustellen der Pakete

 

Fragen:

 

-          welche Steuermeldungen und wie oft muss ich dem Finanzamt abgeben (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, etc.)?

-          ist das wahr, dass ich wählen kann, dass die Firma die Bescheinigung über das Entgelt der Paketzustellungen mit o. ohne MwSt ausstellen kann? Wenn ohne MwSt, dann darf ich von den Eingangsrechnungen auf meinen Namen die Vst nicht abziehen, richtig?

-          meine angemeldete Wohnadresse wäre 17 km vom Arbeitsort entfernt, bin ich so auf Pendlerpauschale berechtig (klein o. gross)?

-          kann man von den oben geschilderten Kosten etwas rückerstatten lassen, wenn ja, wieviel und wann?

-          muss ich irgendwelche Steuervorauszahlung machen (ich habe gelesen, dass die Einkommensteuervorauszahlung vierteljährlich fällig ist), wenn ja, wieviel?

-          gibt es noch andere gesetzliche Kosten, Abzüge, über die ich nicht weiss?

 

Vielen Dank für eure Hilfe

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 13.08.2012 00:31
 


THEMA:  Einzelunternehmen

Umsatzsteuervoranmeldungen 1/4 jährlich Einkommensteuererklärung 1X järlich

Wenn Ihr Jahresumsatz höher als 30.000,-- ist, dann sind Sie ustpflichtig

Der Selbständige kann die tatsächlichen Fahrtspesen absetzen

Die Einkommensteuervorauszahlung wird aufgrund Ihrer Angaben auf dem Fragebogen festgesetzt.

Sie müssen auch noch 26,68% vom Gewinn Sozialversicherung zahlen.

 

Wir beraten Sie gerne.

www.steuerberatung-weiss.at

01 533 16 37

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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