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Verfasst von: Andreas am 13.08.2012 18:42
 


THEMA:  Angestellter + werkvertrag
Hallo, Ich habe eine Frage bezüglich Sozialversicherung und Lohnsteuer. Ich bin vollzeit bei einer Firma angestellt und werde jetzt nebenbei bis Jahresende noch auf stundenbasis (Werksvertrag) arbeiten (Einnahmen ca. 5k €). Muss ich jetzt für den Gewinn Lohnsteuer und Sozialversicherung zahlen oder gibt es eine Grenze, ab wo man zählen muss? Es wird ja nur der Gewinn versteuert. Wenn ich mir ein Notebook kaufe für die Werksvertrag-Tätigkeit kann ich dann den ganzen Betrag von den Einnahmen abziehen und Akne ich z.B. auch einen Teil meiner Mietwohnung bei den Ausgaben dazugeben? Danke gleich mal für etwaige hilfreiche Antworten.
Verfasst von: Markus Trittenwein am 14.08.2012 09:09
 


THEMA:  Angestellter + werkvertrag

Hallo Andreas,

Den Gewinn aus dem Werkvertrag ist über die Einkommensteuererklärung zu versteuern. Notebook muss über mehrere Jahre abgeschrieben werden (wenn mind. EUR 400,00 Kaufpreis). Ob ein Arbeitszimmer angesetzt werden kann, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Die Finanzbehörden sind diesbezüglich restriktiv. Eventuell kann in Ihrem Fall der Veranlagunsfreibetrag für EUR 730,00 genutzt werden. Es hängt vom Gewinn aus der Werkvertrag ab und ob Sie weitere veranlagungspflichtige Einkünfte haben.

Die Sozialversicherung hängt davon ab ob Sie einen Gewerbeschein haben und von den Einkünften aus dem Werkvertrag bzw. aus der nichtselbständigen Tätigkeit ab.

Die offenen Fragen können wir gerne in einer kostenlosen Erstberatung abklären.

beste Grüße, Markus Trittenwein

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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