Hallo Andreas,
Den Gewinn aus dem Werkvertrag ist über die Einkommensteuererklärung zu versteuern. Notebook muss über mehrere Jahre abgeschrieben werden (wenn mind. EUR 400,00 Kaufpreis). Ob ein Arbeitszimmer angesetzt werden kann, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Die Finanzbehörden sind diesbezüglich restriktiv. Eventuell kann in Ihrem Fall der Veranlagunsfreibetrag für EUR 730,00 genutzt werden. Es hängt vom Gewinn aus der Werkvertrag ab und ob Sie weitere veranlagungspflichtige Einkünfte haben.
Die Sozialversicherung hängt davon ab ob Sie einen Gewerbeschein haben und von den Einkünften aus dem Werkvertrag bzw. aus der nichtselbständigen Tätigkeit ab.
Die offenen Fragen können wir gerne in einer kostenlosen Erstberatung abklären.
beste Grüße, Markus Trittenwein |