Sehr geehrter Gerhard,
Wenn Sie mit all Ihren Umsätzen (Gewerbe+Vermietung) die EUR 30.000,- (Kleinunternehmerregelung) überschreiten, dann sind all Ihre Umsätze zu versteuern bzw. wenn Ihre Umsätze darunter liegen können Sie auch auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Sie können dann natürlich die Wohnung mit Vorsteuerabzug kaufen. Es kommt danach darauf an an wen Sie vermieten. Vermietung zu Wohnraumzwecken wird mit 10% Umsatzsteuer besteuert. Geschäftsraummiete mit 20%.
Für weitere Fragen bzw. ein kostenloses Erstgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Martin Haselmann
Kanzlei Mag. Selim Karabece
e-mail: haselmann@karabece.com
Phone: +43 1 535 02 42 23
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