ich war im jänner 2012 noch angestellt, von februar bis september 2012 bin ich als neue selbstständige tätig mit regelmäßigen honorarnoten tätig. nun weiß ich nicht, ob ich die tätigkeit als neue selb. fortsetzen kann nach sept 2012. möglicherweise beziehe ich ab oktober bis jahresende arbeitslosengeld.
a) ab welchem Einkommen muss ich steuern abführen, wenn ich bis jahresende als neue selbstständige tätig ist? Welche beträge nimmt man hier konkret? Netto von jänner2012? selbstständige einkünfte minus versicherungsbeträge und werbungskosten?
b) angenommen ich beziehe ab oktober 2012 bis jahresende arbeitslosengeld. wie werden diese zum steuerpflichten einkommen hinzugerechnet? Das kann doch die steuer des einkommens erhöhen...
vielen dank für jegliche antwort/hilfe. |