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Verfasst von: Student am 17.08.2012 09:50
 


THEMA:  neue Kursgewinnsteuer - Rückerstattbar wie KESt?

seit 1. April 2012 werden bei Gewinnen aus Verkäufen von Aktien sofort 25% Kursgewinnsteuer abgezogen.

meine Frage: ist es möglich, dass ich mir die 25% Kursgewinnsteuer wieder zurückhole, wenn meine Gesamteinkünfte des Kalenderjahres nicht über der Einkommensteuergrenze liegt? (bei der KESt gibt es ja so ein Formular zur Rückerstattung der 25%)

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 18.08.2012 13:42
 


THEMA:  neue Kursgewinnsteuer - Rückerstattbar wie KESt?

Ja, Sie können auf Regelbesteuerung optieren.

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