seit 1. April 2012 werden bei Gewinnen aus Verkäufen von Aktien sofort 25% Kursgewinnsteuer abgezogen.
meine Frage: ist es möglich, dass ich mir die 25% Kursgewinnsteuer wieder zurückhole, wenn meine Gesamteinkünfte des Kalenderjahres nicht über der Einkommensteuergrenze liegt? (bei der KESt gibt es ja so ein Formular zur Rückerstattung der 25%) |