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Verfasst von: Wolfgang am 18.08.2012 07:27
 


THEMA:  Unterlagen für den Steuerberater wegen Buchhaltung

Hallo !

Ich will ein kleines Lokal pachten, und möchte die Buchhaltung von einem Steuerberater machen lassen

Ich bin das erste mal selbstständig, und habe daher leider überhaupt keine Erfahrung

Welche Unterlagen muß ich da monatlich für den Steuerberater vorbereiten.

Alle Rechnungen für Ausgaben eines Monates sind klar, aber wie mach ich das mit meinem Umsatz

Reicht es einfach alle Tagesumsätze zu notieren, oder muß ich da jeden Tag genau die Anzahlt an Bier, Spritzer usw. genau notieren, und dies abgeben ?

Bis zu welchem Umsatz in Jahr bin ich Umsatzsteuerfrei ?

Sind von meinem Umsatz noch andere Steuern außer die Umsatzsteuer abzuführen ?

Mit welchen Kosten muß ich für die Tätigkeit des Steuerberaters ca. rechnen

Danke für Ihre Hilfe

Wolfgang

Verfasst von: georg am 18.08.2012 07:52
 


THEMA:  Unterlagen für den Steuerberater wegen Buchhaltung

Hallo Wolfgang, Du musst alle Belege sammeln und abhängig vom Umsatz jeden einzelnen Geschäftsfall erfassen oder bei geringen Umsatz nur den Kassasturz am Ende des Tages machen. Bis zu 30TEUR netto ersparst du dir die Umsatzsteuerberechnung. Eine Reihe von weiteren Steuern entstehen im Zusammenhang mit Personal. Der Steuerberater ist von seinen Kosten her ca. bei EUR 100 pro Stunde angesiedelt. Abhängig vom Standort kann dieser Stundensatz durchaus steigen und bei 160 EUR die Stunde landen. Für deine einfachen Tätigkeiten wird er dies nicht selbst machen und dies durch die Mitarbeiter durchführen lassen welche günstiger sind. Grundsätzlich lassen sich die kosten schwer abschätzen da auch der Kunde durch Aufbereitung der Belege usw. das Honorar beeinflussen kann. Solltest du noch Fragen haben bitte kurz mailen. Liebe Grüße Georg

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 21.08.2012 13:39
 


THEMA:  Unterlagen für den Steuerberater wegen Buchhaltung

Bis zu einem Umsatz von € 30.000,--jährlich sind Sie von der Ust befreit.

Wenn Ihr Gewinn unter 11.000,-- pro Jahr liegt, dann gibt es auch keine Einkommensteuer.

Die Mindestsozialversicherung beträgt € 150,-- pro Monat.

Je genauer Sie Ihre Einnahmen aufzeichnen (Stricherlliste oder Registrierkasse), desto leichter haben Sie es bei einer Steuerprüfung.

Wenn Sie zu einem kostenlosen Gespräch zu uns kommen wollen, dann können wir gemeinsam beprechen, wie hoch das Honorar sein könnte.

Verfasst von: Evelyn am 24.08.2012 14:23
 


THEMA:  Unterlagen für den Steuerberater wegen Buchhaltung

Lieber Wolfgang

von mir auch noch ein paar Infos: Bezüglich Aufzeichnungspflichten der Umsätze beachte die Barbewegungsverordnung (ab einem Umsatz von € 150 000 gibt es strengere Aufzeichnungspflichten - dann empfiehlt sich eine Registrierkassa)

Bezüglich Stundensatz beim Steuerberater - Buchhalterstunde kostet normal schon unter € 100, zB meine Stunden wurden früher mit 60-70 €/Stunde netto verrechnet - teilweise gibt es bei Buchhaltung schon STeuerberater die nach Buchungszeilen verrechnen - wenn du die Belege gut aufbereitest - ist das nicht zu empfehlen, wird sonst teuer, dann kommen noch Kosten für Lohnverrechnung (Kosten werden meist pro Mitarbeiter bezahlt) und für den Jahresabschluss (variiert auf Arbetisaufwand, größe des Unternehmens) - ist schwer zu sagen

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

am besten ist es eine Kassa zu führen, mit allen Ein- und Ausgaben (wenn du keine Registrierkassa hast) - in Excel, Grundaufzeichnungen dürfen nie in Excel geführt werden -also am besten alles aufheben

und dann am besten ein eigenes BAnkkonto für das Lokal anlegen, wo alle Zahlungen betreffend das lokal abgewickelt werden.

Diese beiden Belegkreise brauchst du dann für den STeuerberater (bitte sortiert in einem Ordner und keine Schuhschachtel) - und schauen dass du alle Belege hast.

Rechnungsmerkmale sind dann auch noch wichtig.

Lg, Evelyn

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