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Verfasst von: zim am 19.08.2012 00:55
 


THEMA:  Grundstück abschreiben

Hallo,

mein partner und ich haben 2011 ein Grundstück gekauft.

was ist besser:

wenn nur einer von uns den Kaufbetrag abschreibt  od. beide zu unterschiedlichen  teilen?

sollte der abschreiben der mehr verdient?

kann man auch die die Notarkosten abschreiben?

Bitte um Hilfe, welche Variante die bessere ist, dass man am Meisten vom FA zurückkommt.

danke

Verfasst von: Markus Trittenwein am 21.08.2012 17:34
 


THEMA:  Grundstück abschreiben

Hallo,

was verstehen Sie unter Grundstück? Grund und Boden oder Gebäude?

wieso möchten Sie es abschreiben? Steht es in Zusammenhang mit Einkünften?

Steuerrechtlich darf der wirtschaftliche Eigentümer die Abschreibung geltend machen. Dies ist meist auch zivilrechtliche (also der es gekauft hat).

beste Grüße, Markus Trittenwein

Verfasst von: zim am 21.08.2012 22:05
 


THEMA:  Grundstück abschreiben

Grundstück ist f. Wohnraumschaffung - wir wollen es bei der einkommenssteuererkl. f. 2011 geltend machen.

mein partner und ich stehen beide zu gleichen teilen im Grundbuch u. jeder hat die hälfte bezahlt.

wir haben ein grundstück f. hausbau gekauft.

Verfasst von: zim am 21.08.2012 22:33
 


THEMA:  Grundstück abschreiben

Grundstück ist f. Wohnraumschaffung - wir wollen es bei der einkommenssteuererkl. f. 2011 geltend machen.

mein partner und ich stehen beide zu gleichen teilen im Grundbuch u. jeder hat die hälfte bezahlt.

wir haben ein grundstück f. hausbau gekauft.

Verfasst von: Markus Trittenwein am 22.08.2012 08:01
 


THEMA:  Grundstück abschreiben

da jeder die hälfte die kaufpreises bezahlt hat, dann kann grundsätzlich jeder die hälfte vom kaufpreis davon als sonderausgaben ansetzen. jedoch gibt es einen maximalbetrag von jeweils EUR einem Viertel von 2.920 p.a. und Person. Steuerlich wirksam wird davon aber ein Viertel. Also max. EUR 730,00 pro Person reduzieren die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer 2011. Bei einem höheren Einkommen (Gesamtbetrag der Einkünfte von 36.400 bis 60.000) wird dies eingeschliffen. Ab EUR 60.000 hat das steuerlich keinen Effekt mehr.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich am besten über e-mail.

beste Grüße, Markus Trittenwein

Verfasst von: zim am 22.08.2012 10:08
 


THEMA:  Grundstück abschreiben

hab nur noch eine Frage:

?kann man die notarkosten (f. Kaufvertrag - grundstück) auch abschreiben?

danke

Verfasst von: Markus Trittenwein am 22.08.2012 10:30
 


THEMA:  Grundstück abschreiben

ja, die sind Aufwendungen für den Ankauf eines unbebauten Grundstücks.

aber: das grundstück hat doch sicher mehr als EUR 5.840 gekostet, oder? damit ist der maximalbetrag schon ausgeschöpft.

wenn Sie Interesse daran haben, dass Ihre Steuererklärung steueroptimal erstellt wird, kontaktieren Sie mich bitte persönlich.

beste Grüße, Markus Trittenwein

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