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Verfasst von: Viktoria am 19.08.2012 12:14
 


THEMA:  Spekulationssteuer

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe eine Wohnung im Jahre 2010 im Oktober für 139.000 Eur gekauft. Die Wohnung war sanierungsbedürftig. Wir haben die Wohnung renoviert und jetzt möchten wir es verkaufen.

Frage: Ich habe mich anfangs, nachdem ich von meinem früheren Hauptwohnsitz abgemeldet habe, die neue Wohnung als Nebenwohnsitz registiert. Ich hatte keinen Hauptwohnsitz. Als ich das gemerkt habe, 09.2011, habe ich die Wohnung als Hauptwohnsitz angemeldet. Seit November 2010 wohne ich in dieser Wohnung.

Die Wohnung ist ca 210.000 Eur Wert und ich habe es bald 2 Jahre als Hauptwohnsitz benutzt.

Kann ich die Wohnung im Oktober/November steuerfrei verkaufen?

 

Danke im Voraus,

Viktoria

Verfasst von: Markus Trittenwein am 20.08.2012 13:04
 


THEMA:  Spekulationssteuer

Hallo Viktoria,

Die Meldung als Hauptwohnsitz ist für die Hauptwohnsitzbefreiung nicht ausschlaggebend. Diese dient aber als wichtiger Beweis. Sie müssen nachweisen können, dass Sie die Wohnung mind. 2 Jahre als Hauptwohnsitz bewohnt haben. Ein steuerfreier Verkauf im Oktober 2012/ und ev. noch im November ist daher nicht möglich.

Für weitere Fragen können Sie micht gerne kontaktieren.

beste Grüße,

Markus Trittenwein

 

Verfasst von: Viktoria am 21.08.2012 10:05
 


THEMA:  Spekulationssteuer

Hallo Markus,

Vielen Dank für deine Antwort. 

Hätte noch eine Frage: ich habe in der Wohnung gewohnt während es als Nebenwohnsitz gemeldet wurde. Und hatte keinen Hauptwohnsitz. Reicht das als Beweismittel?

MfG,

Viktoria

Verfasst von: Markus Trittenwein am 21.08.2012 12:15
 


THEMA:  Spekulationssteuer

bitte kontaktieren Sie mich unter 07242/66 618 bzw. markus.trittenwein@uniconsult.at

 

 

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