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Verfasst von: Murat am 22.08.2012 13:43
 


THEMA:  Nebenberuflich Selbsständig DRINGEND Hilfe benötigt!!!

Hallo!

Ich bin seit einer Woche Nebenberuflich Selbstständig (Kleinstunternehmen) und stehe nun vor offenen Punkten, an die ich in erster Linie nicht gedacht habe. Deshalb bin ich nun über jeden hilfreichen Tipp sehr dankbar!
Ich möchte einen Onlineshop betreiben. Habe dafür einen Einzelunternehmen gegründet.

1.) Ich möchte eine Fantasiename als Firmenbezeichnung nehmen. Wenn ich mein Unternehmen als beispielsweise XY-Tech e.U. benenne und im Impressum meinen Namen als Inhaber bekannt gebe, sollte ich da keine Probleme damit haben?
2.) Ich darf ja nebenberuflich im Jahr einen Gewinn von 4500 € (Monatlich 375 €) erzielen. Ist das auf einen Jahr gesehen oder darf ich monatlich diese 375 € nicht überschreiten?
3.) Mein GRÖSSTES Problem ist die Einkommenssteuer!!! Bin ich als Nebenberuflicher von der Einkommenssteuer befreit?
3.1.) Von welcher Summe aus wird die Einkommenssteuer in meinem Fall berechnet? Lohn + Gewinn und dann mit dem Einkommenssteuerformel berechen? Wird hier mein Brutto- oder Nettolohn herangezogen? Ich verdiene aus unselbsständiger 31500€ Brutto bzw. 21700€ Netto. Ich habe mir mal den Einkommenssteuer mit mein Gehalt und einen Gewinn von 4000€ ausgerechet.Laut meiner Berechnung müßte ich ein Einkommenssteuer von 5400 € bezahlen, obwohl ich nur 4000€ dazu gewinne.
4.) Ich werde meine Wohnung und Auto auch dienstlich benutzen. Kann ich eigendlich einen bestimmten Anteil von den Ausgaben als Ausgabe an die Finanzamt weitergeben?
4.1) Welchen Ansatz von Kosten kann ich auf die Firma als Ausgabe einbeziehen?
5.) Kann ich mein privaten Notebook an meine Firma verkaufen, wenn ich es nur für das Unternehmen benutzen werde.Für Privat habe ich einen Stand PC noch zuhause.
6.) Habe mir kurz vor der Gründung einen Drucker und einen Tablet PC zugelegt. Kann ich diese Rechnungen als Ausgabe berechnen, wenn Sie von mir Dienstlich benützt werden?
7.) Kleinstunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit, d.H. ich muss meine Rechnungen als Nettopreis ausstellen. Gibt es hier eine Regelung bzw. Hinweis, die ich auf den Rechnungen anführen muss?
8.) Wie oft im Jahr muss ich die Einnahmen-Ausgaben Rechnungen bei der Finanzamt abgeben?

Ich arbeite jeden Tag und habe daher nicht wirklich die Zeit zu einem Steuerberater zu gehen. Sie haben nach meiner Arbeitszeit leider schon Diensschluß.

Danke im Voraus für eure Hilfe

Murat

Verfasst von: Markus Trittenwein am 22.08.2012 14:42
 


THEMA:  Nebenberuflich Selbsständig DRINGEND Hilfe benötigt!!!

Hallo,

anbei kurz meine Antworten

1) wieso möchten Sie sich ins Firmenbuch eintragen lassen? Unter TEUR 700 ist keine Eintragung notwendig.

2) sozialversicherungsrechtlich gibt es einige besonderheiten. diese sollten Sie unbedingt bei einem gespräch durchnehmen.

3) nein, sie sind damit ESt-pflichtig

3.1) die ESt wird vom steuerpflichtigen Einkommen berechnet. Ihre Berechnung kann aber unmöglich stimmen.

4) grundsätzlich schon

4.1.) kommt darauf an

5) verkaufen nicht, aber einlegen

6) grundsätzlich schon, aber vermutlich über mehrere Jahre verteilt

7) KEINESFALLS USt in der Rechnung ausweisen. Ja, ein Hinweis sollte auf der Rechnung draufstehen.

8) Eine ESt-Erklärung ist einmal jährlich abzugeben.

Ich würde UNBEDINGT einen Steuerberater aufsuchen. Er kann Ihnen helfen Fehler zu vermeiden, die teuer werden können. Die Zeit würde ich investieren. Viele bieten Beratungen abseits der Kanzleiöffnungszeiten an. Für weitere Fragen kontaktieren Sie mich am besten direkt per e-mail.

beste Grüße, Markus Trittenwein

 

Verfasst von: Guest am 30.08.2012 11:58
 


THEMA:  Nebenberuflich Selbsständig DRINGEND Hilfe benötigt!!!

Gut erklärt!

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