Liebe Tanja,
herzlichen Dank für Deine Rückmeldung!
Hab nur folgendes bei einem Steuerberater gelesen: "Eine steuerlich zu berücksichtigende außergewöhnliche Belastung liegt vor, wenn Außergewöhnlichkeit, Zwangsläufigkeit und Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gegeben sind." -> der Festnetzanschluss einer Pensionistin ist zB zwingend notwendig für den "Notfallknopf" des Roten Kreuzes, das erfüllt dann doch die Aussergewöhnlichkeit sowie die Zangsläufigkeit.
So nahm ich an, dass auch Kommunikationsmittel wie ein Handy für die Rufbereitschaft und Sicherheit der zur pflegenden Person schon als aussergewöhnliche Belastungen gewertet werden könnten, weil diese Kosten auch die schmale Pension (Wirtschaftlichkeit) beeinträchtigen ... oder eben als Folge der Krankheit als Krankheitskosten vllt. abzugsfähig sind?
Hast Du vllt. noch einen Rat für mich? Kümmere mich erst seit kurzem um die Buchhaltung meiner Mama, da sie leider sehr unerwartet und schwer an Krebs erkrankt ist und sich nicht mehr selbst kümmern kann :-(
Besten Dank für deine Unterstützung im Voraus, bin für jeden Hinweis und Tipp dankbar! |