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Verfasst von: Claudia am 25.08.2012 12:56
 


THEMA:  PENSIONISTIN - Werbungskosten abzugsfähig?

HalliHallo & kurze Frage:

kann eine Pensionistin im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung auch Werbungskosten geltend machen?

Pensionisten gehen lt. meiner Recherche keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, somit können keine Weiterbildungs-/Schulungsmassnahmen zum Abzuggebracht werden, soweit konnte ich mich schon informieren, aber wie sieht es eben mit Werbungskoten aus?

Bei den Werbungskosten denke ich konkret an Telefon- und Internetkosten (natürlich abzüglich 40% Privatanteil!), die für kranke und/oder pflegebedürftige Pensionisten ja quasi die Verbindung zu ihrer Aussenwelt, dem Pflegedienst und ihrer Betreuung darstellen?! Oder können diese Telefon/Internetkosten nur im Rahmen der "aussergewöhnlichen Belastungen" zB als Krankheitskosten geltend gemacht werden???

Bitte dringend um Hilfe und bedanke mich schon im Voraus recht herzlich für jeglichen Hinweis und Tipp!

Liebe Grüsse, Claudia

Verfasst von: Tanja am 25.08.2012 22:30
 


THEMA:  PENSIONISTIN - Werbungskosten abzugsfähig?

Die von Ihnen genannten Aufwendungen stellen keine Werbungskosten dar, da sie ja nicht für eine Einkunftsquelle stehen. Denn Werbungskosten sind Aufwendungen die im Zusammenhang mit der Berufsausübung entstehen.

Doch auch bei außergewöhnlichen Belastungen wird es schwierig werden, da ja eigentlich jeder ein Telefon besitzt, unabhängig davon, ob es für die Pflege benötigt wird.

Verfasst von: Claudia am 28.08.2012 12:14
 


THEMA:  PENSIONISTIN - Werbungskosten abzugsfähig?

Liebe Tanja,

herzlichen Dank für Deine Rückmeldung!

Hab nur folgendes bei einem Steuerberater gelesen: "Eine steuerlich zu berücksichtigende außergewöhnliche Belastung liegt vor, wenn Außergewöhnlichkeit, Zwangsläufigkeit und Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gegeben sind." -> der Festnetzanschluss einer Pensionistin ist zB zwingend notwendig für den "Notfallknopf" des Roten Kreuzes, das erfüllt dann doch die Aussergewöhnlichkeit sowie die Zangsläufigkeit.

So nahm ich an, dass auch Kommunikationsmittel wie ein Handy für die Rufbereitschaft und Sicherheit der zur pflegenden Person schon als aussergewöhnliche Belastungen gewertet werden könnten, weil diese Kosten auch die schmale Pension (Wirtschaftlichkeit) beeinträchtigen ... oder eben als Folge der Krankheit als Krankheitskosten vllt. abzugsfähig sind?

Hast Du vllt. noch einen Rat für mich? Kümmere mich erst seit kurzem um die Buchhaltung meiner Mama, da sie leider sehr unerwartet und schwer an Krebs erkrankt ist und sich nicht mehr selbst kümmern kann :-(

Besten Dank für deine Unterstützung im Voraus, bin für jeden Hinweis und Tipp dankbar!

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