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Verfasst von: Peter Groß am 26.08.2012 16:28
 


THEMA:  Beweritung bei Betriebsfeier

Schönen guten Tag!

Gestatten Sie mir bitte folgende Frage:

Wenn ein Unternehmer für seine Mitarbeiter ein internes Firmenfest (keine Weihnachtsfeier, sondern z.B. aufgrund eines Projekterfolgs) veranstaltet, kann dieser von den Speisen und Getränken der Restaurantrechnung VSt geltend machen? Und ist es in Ordnung, wenn man diesen Aufwand in Klasse 6 sonstiger Sozialaufwand bucht?

Ich bedanke mich im Voraus!

mfG

Verfasst von: Evelyn Leuthner am 27.08.2012 13:38
 


THEMA:  Beweritung bei Betriebsfeier

Für Betriebsveranstaltungen (egal ob Weihnachtsfeier, Betriebsausflüge, interne Feiern--) gibt es pro Mitarbeiter eine Freigrenze von € 365. Wird dieser Betrag überstiegen, entsteht beim Dienstnehmer ein Sachbezug!Lohnsteuer ist abzuführen! Vorsteuer kann daraus geltend gemacht werden. Darstellung in der Buchhaltung in Kontenklasse 6 als freiwilliger Sozialaufwand lg, Evelyn

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