Schönen guten Tag!
Gestatten Sie mir bitte folgende Frage:
Wenn ein Unternehmer für seine Mitarbeiter ein internes Firmenfest (keine Weihnachtsfeier, sondern z.B. aufgrund eines Projekterfolgs) veranstaltet, kann dieser von den Speisen und Getränken der Restaurantrechnung VSt geltend machen? Und ist es in Ordnung, wenn man diesen Aufwand in Klasse 6 sonstiger Sozialaufwand bucht?
Ich bedanke mich im Voraus!
mfG |