Wenn Ihr Mittelpunkt der Lebensinteressen (das heißt Sie haben Ihre Familie hier, Sie vebringen Ihre Freizeit hier, etc.) in Österreich ist, sind Sie in Österreich steuerpflichtig. Sie müssen sich beim Finanzamt als Grenzgänger anmelden. In dieser Anmeldung wird angegeben, wie hoch Ihr jährliches Gerhalt ungefährt ist. Aufgrund dieser Zahlen errechnet das Finanzamt Ihre Einkommensteuervorauszahlung, welche dann vierteljährlich (15.2, 15.5, 15.08, 15.11.) an das Finanzamt zu entrichten ist. Die Steuer die Sie im anderen Staat bezahen wird natütlich angerechnet. Außerdem müssen Sie jährlich eine Arbeitnehmerveranlagung mit Ihrem Jahreslohnzettel beim FA abgeben, da dieser nicht, wie in Österreich, vom ausl. Arbeitgeber übermittelt wird. Sollten Sie weitere Fragen haben, würde ich Ihnen empfehlen einen Steuerberater aufzusuchen, da dieses Geld meist gut investeiert ist. |