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Verfasst von: Lennart am 27.08.2012 17:00
 


THEMA:  Höllander wohnt in Österreich, arbeitet für Schweiz Firma in Europa

Servus,

Ich bin ein Höllander und ich wohne in Österreich (jetzt miete ich einen Appartement). Nächstes Jahr gehe ich für einen Firma aus die Schweiz arbeiten und die schicken mir nach verschiedene Projekten in Europa (kein Schweiz oder Österreich). Jeden Projekt dauert ungefähr 4 Wochen und danach bin ich wieder zu hause in Österreich. Ich arbeite maximal 120 Tagen pro Jahr. Die Firma in die Schweiz hallt kein Steuer in (ich bezahle kein Steuer in die Schweiz).

Meine Frage ist muss ich noch Lohnsteuer in Österreich bezahlen?

Vielen Dank, MfG,

Lennart.

Verfasst von: Mathias am 30.08.2012 10:31
 


THEMA:  Höllander wohnt in Österreich, arbeitet für Schweiz Firma in Europa

Wenn Sie einen Wohnsitz in Österreich haben, sind Sie in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Unbeschränkt bedeutet, dass es egal ist, aus welchem Land die Einkünfte stammen (Welteinkommensprinzip).

Wenn Ihr Schweizer Arbeitgeber in Österreich keine Betriebsstätte hat, besteht keine Pflicht zum Abzug von Lohnsteuer. Das bedeutet dann aber, dass Sie Ihr Einkommen beim zuständigen Finanzamt selbst versteuern müssen.

Weiterhin müsste auch geprüft werden, ob Sie in den jeweiligen Einsatzländern ebenfalls steuerpflichtig werden und was die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen hierzu aussagen. In der Regel sehen die Doppelbesteuerungsabkommen vor, dass Lohn/Gehalt in dem Land zu versteuern ist, in dem die Arbeitsleistung tatsächlich erbracht wurde. Meistens ist es aber auch so, dass bei nur kurzen Aufenthalten (i.d.R. bis zu 183 Kalendertagen pro Jahr) die Steuerpflicht im Ansässigkeitsstaat bleibt, wenn der Arbeitgeber im Tätigkeitsland keine Betriebsstätte hat. Wobei dann auch sorgfältig geprüft werden muss, ob Österreich Ihr Ansässigkeitsstaat ist.

Diese gesamte Materie ist kompliziert, deshalb sollten Sie unbedingt professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.


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