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Verfasst von: Kriegl Peter am 29.08.2012 18:47
 


THEMA:  Kosten für die Berechnung durch den Drittschuldner umsatzsteuerpflichtig oder nicht

ehr geehrte Damen und Herren!

Meine Frage ist jetzt aber folgende:

Sind die Kosten für die Berechnung durch den Drittschuldner steuerpflichtig - sprich die 1%-2% welche erst im Rahmen der Exekution einbehalten werden, oder nicht. Ein Kollege meint sehr wohl nur leider findet man nichts im Internet darüber.

 

Danke für Ihre Antwort!

Verfasst von: Mathias am 30.08.2012 11:43
 


THEMA:  Kosten für die Berechnung durch den Drittschuldner umsatzsteuerpflichtig oder nicht

Der Drittschuldner (sofern er Unternehmer ist), erbringt im Rahmen seines Unternehmens im Inland eine Leistung und erhält dafür ein Entgelt (i.d.R. von dritter Seite). Der Steuertatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ist damit erfüllt. Einen Befreiungstatbestand hierfür gibt es im UStG nicht. Daher ist der Kostenersatz umsatzsteuerpflichtig. Dass er diese Leistung nicht freiwillig erbringt,

Dass in § 292h EO ein entsprechender Hinweis wie in § 302 EO fehlt, dass die USt in den Kostenersätzen enthalten ist, ändert daran m.E. nichts. Die EO regelt schließlich keine Steuertatbestände.

Verfasst von: Mathias am 30.08.2012 11:45
 


THEMA:  Kosten für die Berechnung durch den Drittschuldner umsatzsteuerpflichtig oder nicht

Da hatte ich einen Satz nicht zuende geschrieben. Gemeint ist, dass es für die USt-Pflicht nicht von Bedeutung ist, ob der Unternehmer die Leistung freiwillig oder aufgrund einer gesetzlichen Pflicht erbringt.

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