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Verfasst von: Tom Kaiser am 30.08.2012 12:35
 


THEMA:  Alimente in Steuerausgleichen vergessen - Nachtrag über Formular?

Guten Tag,

ich entrichte seit mehreren Jahren Alimente und habe mir bisher nie Gedanken darüber gemacht, dass diese steuerlich absetzbar sind. Nach einer Rückspache mit der AK besteht die Möglichkeit, diese nachträglich einzureichen (obgleich die Arbeitnehmerveranlagungen der letzten Jahre bereits durchgeführt wurden). Ich bekam die Info, dass es dafür wohl vom Finanzamt ein Formular gäbe, das ausgefüllt und eingereicht werden muss.

Ich habe im Internet gesucht, aber auf Anhieb nichts passendes gefunden. Kann mir eventuell jemand weiterhelfen und einen Link schicken? Oder gibt es dieses Formular nur vor Ort beim Finanzamt?

Über wieviele Jahre kann ich die Alimente rückwirkend einreichen - über 5 Jahre oder länger?

Herzliche Grüße,

Tom Kaiser

Verfasst von: Evelyn am 30.08.2012 15:02
 


THEMA:  Alimente in Steuerausgleichen vergessen - Nachtrag über Formular?

Mein Tipp: beim zuständigen Finanzamt anrufen & fragen wie sie es handhaben. An und für sich gehören die Alimente in der Arbeitnehmerveranlagung angesetzt. Vllt ist es möglich die Veranlagung aufzuheben, und dann einfach neu zu machen.Aber am besten anrufen, wie es möchten! ;-)

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