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Verfasst von: Christian am 30.08.2012 15:09
 


THEMA:  Einkommenssteuer bei nebenberuflicher Selbständigkeit

Sehr geehrtes Steuerberater-Team:

Ich plane mich nebenberuflich als Einzelunternehmer selbständig zu machen.
Ich habe bereits ohne Anmeldung der Unternehmung Geld investiert, da ich nicht sicher war ob sich das Vorhaben so umsetzen lässt.

Heute weiß ich dass es funktioniert und möchte daher die Unternehmung anmelden.

Nun aber zu meiner Frage:

Als Einzelunternehmer bin ich Einkommenssteuerpflichtig, welches sich aus dem Einkommen meiner haupt- und nebenberuflichen Tätigkeit zusammensetzt. Da ich jetzt für das erste Jahr nach der Anmeldung keinen Gewinn erwarte, sondern Verluste (durch Investitionen) verringert sich dadurch mein Einkommen. D.h. gebe ich theoretisch für die nebenberufliche Tätigkeit so viel Geld aus, wie ich in der Hauptberuflichen verdiene, bekomme ich die Einkommenssteuer zurück, da ich ja im grunde nichts verdient habe. Stimmt das?!
Es stellt sich für mich nun aber eine weitere wichtige Frage, und zwar: Kann ich die vorab (vor der Anmeldung) getätigten Investitionen auch steuerlich berücksichtigen? Immerhin bringe ich die Investitionen in die Unternehmung ein?!

Besten Dank vorab für Ihre Hilfe!

Christian

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 30.08.2012 15:39
 


THEMA:  Einkommenssteuer bei nebenberuflicher Selbständigkeit

Für Ihre gewerbliche Tätigkeit haben Sie eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für die Steuererklärung zu erstellen. Den Einnahmen werden die Ausgaben gegenüber gestellt und so Gewinn bzw. Verlust ermittelt. Grundsätzlich kommt es auf die Zahlung im betreffenden Jahr an. Rechnungen, die Sie im Hinblick auf die Betriebseröffnung schon vorher bezahlt haben, können in der Buchhaltung berücksichtigt werden.

Zu Investitionen ist zu sagen, dass bei Rechnungsbeträgen über 400 Euro nicht der ganze Betrag angesetzt werden kann, sondern die Anschaffungskosten auf die Anzahl der Jahre verteilt werden, in denen der Gegenstand voraussichtlich genutzt wird.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

Verfasst von: Christian am 30.08.2012 16:18
 


THEMA:  Einkommenssteuer bei nebenberuflicher Selbständigkeit

Sehr geehrte Frau Halik,

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

Sollten noch Fragen auftreten, werde ich mich bei Ihnen melden!

mfG

Christian

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