Sehr geehrtes Steuerberater-Team:
Ich plane mich nebenberuflich als Einzelunternehmer selbständig zu machen. Ich habe bereits ohne Anmeldung der Unternehmung Geld investiert, da ich nicht sicher war ob sich das Vorhaben so umsetzen lässt.
Heute weiß ich dass es funktioniert und möchte daher die Unternehmung anmelden.
Nun aber zu meiner Frage:
Als Einzelunternehmer bin ich Einkommenssteuerpflichtig, welches sich aus dem Einkommen meiner haupt- und nebenberuflichen Tätigkeit zusammensetzt. Da ich jetzt für das erste Jahr nach der Anmeldung keinen Gewinn erwarte, sondern Verluste (durch Investitionen) verringert sich dadurch mein Einkommen. D.h. gebe ich theoretisch für die nebenberufliche Tätigkeit so viel Geld aus, wie ich in der Hauptberuflichen verdiene, bekomme ich die Einkommenssteuer zurück, da ich ja im grunde nichts verdient habe. Stimmt das?! Es stellt sich für mich nun aber eine weitere wichtige Frage, und zwar: Kann ich die vorab (vor der Anmeldung) getätigten Investitionen auch steuerlich berücksichtigen? Immerhin bringe ich die Investitionen in die Unternehmung ein?!
Besten Dank vorab für Ihre Hilfe!
Christian |