Geschätztes Forum,
ich habe folgende Situation:
Wohnhaft in AT (Wien)
Vollzeitbeschäftigt in AT (NÖ)
Überlegung, für einen ehemaligen Arbeitgeber aus Deutschland nebenberuflich tätig zu werden (jährliche Vergütung 3.500 - 5.000 Euro).
Ich sehe folgende Optionen, bin mir jedoch unsicher hinsichtlich der steuerlichen Folgen:
Anmeldung in D als Minijobber (geringfügige Beschäftigung)
Abrechnung als selbstständige Tätigkeit
1.Aus dem DBA lese ich, dass ein Progressionsvorbehalt vorgesehen ist, d. h. individueller Lohnsteuersatz in AT wird auf das zuätzliche Einkommen angewendet, oder? Nur - der Minijob als Ergänzung zur Haupttätigkeit wäre in Deutschland für den Arbeitnehmer lohnsteuerfrei. Und im DBA gibt es einen §24 - Gleichbehandlung - den ich so verstehe, dass ich ich nicht schlechter gestellt werden darf, als wenn alle Tätigkeiten in einem der beiden Länder vorliegen würden. Bin mir unsicher, ob diese Überlegung zutreffend ist (insbesondere, weil in AT ja eine geringfügige, zusätzliche Tätigkeit tatsächlich nachversteuert wird)
2. Hier sehe ich die größte Gefahr in der Bschränkung auf 3.794,28 Euro / Jahr für den Bezug, bei dessen Überschreitung dann die Sozialversicherungspflicht bei der GSVG ausgelöst wird. Andererseits wäre es für meinen Arbeitgeber in Deutschland die kostengünstigste Variante. Gibt es weitere Stolpersteine?
Freue mich auf Antworten. Danke. |