Das Insolvenzverfahren in Deutschland im Überblick
Der Zustand der Zahlungsunfähigkeit ist sehr kritisch und existenzbedrohend für viele Menschen in Deutschland. Wann aber genau ist man eigentlich insolvent? Und welche Insolvenzverfahren gibt es in Deutschland? Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel.
Zahlungsschwierigkeit und Insolvenz
Gerät ein Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten, ist es nicht sofort insolvent. Bei Zahlungsschwierigkeiten erhält der Unternehmer eine Frist von drei Wochen, nach der er mindestens 90 Prozent seiner Schulden bezahlen muss. Ist er dazu nicht in der Lage, spricht man von einem Liquiditätsengpass.
Befinden Sie sich in einem solchen Engpass, sollten Sie handeln. Eine kostenlose Rechtsberatung hilft in vielen Problemfällen. Oder sprechen Sie mit dem Gläubiger und versuchen Sie einen Kompromiss – beispielsweise eine Ratenzahlung – zu finden. Erst wenn der Gläubiger für diesen Kompromiss nicht bereit ist, spricht man von einer Insolvenz. In diesem Fall bekommt der Gläubiger aber nur einen Teil oder gar nichts von seinem Geld zurück.
Insolvenzverfahren
Im folgenden Schritt kommt ein Insolvenzverfahren auf Sie zu. Diese teilen sich in das Verbraucherinsolvenz- und Regelinsolvenzverfahren auf, je nachdem, ob es sich um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt. Dieses Verfahren wird auf Antrag des Schuldners oder des Gläubigers eröffnet. Schuldner dürfen in diesem Fall keine weiteren Zahlungsverpflichtungen eingehen. Sie machen sich damit strafbar.
Regelinsolvenzverfahren
Das Regelinsolvenzverfahren ist geeignet für Selbstständige, also Personen, die einen eigenen Betrieb haben, juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts (Also GmbH, AG, Innungen, Kreishandwerkerschaften etc.) sowie für Gesellschaften und Vereine.
Verbraucherinsolvenzverfahren
Alle Personen, die keine selbstständige Tätigkeit ausüben, weniger als 20 Gläubiger haben und auch sonst keine Schulden bestehen oder bei denen Vermögensverhältnisse überschaubar sind, beantragen das Verbraucherinsolvenzverfahren.
Ziele des Insolvenzverfahrens
Das Ziel des Insolvenzverfahrens ist zunächst einmal die Gläubigerbefriedigung und die Restschuldbefreiung. Damit diese Ziele erreicht werden können, sollten Sie das für sich passende Verfahren heraussuchen. Den Antrag reichen Sie beim Amtsgericht ein.
Restschuldbefreiung
Das Verfahren der Restschuldbefreiung hat zum Ziel, den Schuldner nach beendetem Insolvenzverfahren von den restlichen Schulden zu befreien. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Die einzelnen Fälle sind in der Insolvenzregelung festgehalten. |