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Verfasst von: Gast am 31.08.2012 10:33
 


THEMA:  Das Insolvenzverfahren in Deutschland im Überblick

Das Insolvenzverfahren in Deutschland im Überblick

Der Zustand der Zahlungsunfähigkeit ist sehr kritisch und
existenzbedrohend für viele Menschen in Deutschland. Wann aber genau ist man
eigentlich insolvent? Und welche Insolvenzverfahren gibt es in Deutschland?
Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel.

Zahlungsschwierigkeit und Insolvenz

Gerät ein Unternehmen in
Zahlungsschwierigkeiten, ist es nicht sofort insolvent. Bei
Zahlungsschwierigkeiten erhält der Unternehmer eine Frist von drei Wochen, nach
der er mindestens 90 Prozent seiner Schulden bezahlen muss. Ist er dazu nicht
in der Lage, spricht man von einem Liquiditätsengpass.

Befinden Sie sich in einem solchen Engpass,
sollten Sie handeln. Eine kostenlose Rechtsberatung hilft in vielen Problemfällen.
Oder sprechen Sie mit dem Gläubiger und versuchen Sie einen Kompromiss –
beispielsweise eine Ratenzahlung – zu finden. Erst wenn der Gläubiger für
diesen Kompromiss nicht bereit ist, spricht man von einer Insolvenz. In diesem
Fall bekommt der Gläubiger aber nur einen Teil oder gar
nichts von seinem Geld zurück.

Insolvenzverfahren

Im folgenden Schritt kommt ein
Insolvenzverfahren auf Sie zu. Diese teilen sich in das Verbraucherinsolvenz-
und Regelinsolvenzverfahren auf, je nachdem, ob es sich um eine Privatperson
oder ein Unternehmen handelt. Dieses Verfahren wird auf Antrag des Schuldners
oder des Gläubigers eröffnet. Schuldner dürfen in diesem Fall keine weiteren
Zahlungsverpflichtungen eingehen. Sie machen sich damit strafbar.

Regelinsolvenzverfahren

Das Regelinsolvenzverfahren ist geeignet für
Selbstständige, also Personen, die einen eigenen Betrieb haben, juristische
Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts (Also GmbH, AG, Innungen,
Kreishandwerkerschaften etc.) sowie für Gesellschaften und Vereine.

Verbraucherinsolvenzverfahren

Alle Personen, die keine selbstständige
Tätigkeit ausüben, weniger als 20 Gläubiger haben und auch sonst keine Schulden
bestehen oder bei denen Vermögensverhältnisse überschaubar sind, beantragen das
Verbraucherinsolvenzverfahren.

Ziele des Insolvenzverfahrens

Das Ziel des Insolvenzverfahrens ist zunächst
einmal die Gläubigerbefriedigung und die Restschuldbefreiung. Damit diese Ziele
erreicht werden können, sollten Sie das für sich passende Verfahren heraussuchen.
Den Antrag reichen Sie beim Amtsgericht ein.

Restschuldbefreiung

Das Verfahren der Restschuldbefreiung hat zum
Ziel, den Schuldner nach beendetem Insolvenzverfahren von den restlichen
Schulden zu befreien. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Die einzelnen Fälle
sind in der Insolvenzregelung festgehalten.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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