Eine im EU Ausland ansässige Firma (Montenegro) beschäftigt einen Geschäftsfüher mit Wohnsitz in Österreich. Diesem wird ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt.
Was passiert wenn der GF mit dem Fahrzeug in die EU Einreist, insbesondere in Hinblick auf die UST?
Falls es hier eine Ausnahmeregel gibt, wie lange darf sich das Fahrzeug in Österreich bzw. der EU aufhalten bevor Steuerpflicht ausgelöst wird?
Vielen Dank. |