Die Höhe der Einkommensteuer lässt sich in diesem Fall schwer einschätzen -kommt darauf an wie hoch die Einkünfte aus der Vermietung sind. Praktisch funktioniert es so, dass du dann eine einkommensteuererklärung machen musst, und die einkünfte aus der vermietung erklären musst. Liegen die Einkünfte unter € 730 (Einkünfte bedeutet Einnahmen-Werbungskosten) - zahlst du gar keine Einkommensteuer (Veranlagungsfreibetrag). Sind die Einkünfte höher, was zu erwarten ist - ist für den übersteigenden Betrag Einkommensteuer abzuführen. Es werden alle Einkünfte zusammengerechnet (nicht selbstständig+Vermietung), davon wird die Einkommensteuer berechnet, die Lohnsteuer aus dem Dienstverhältnis wird angerechnet. Also wenn du wissen möchtest wie viel Einkommensteuer du nachzahlen müsstest, musst du einmal wissen, wie hoch deine Einkünfte sein werden (Annahme der Mieteinnahmen, Abschreibung für Abnutzung - bei Gebäuden 1,5%,, Instandhaltungen...) - |