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Verfasst von: hubert am 04.09.2012 00:29
 


THEMA:  HEIMARBEITSPLATZ

ich bin einerseits vollzeit-beschäftigt und habe die erlaubnis pro woche 3 tage büro 2 tage home office.
nebenbei habe ich auch noch ein EPU, wo ich gelegentlich etwas dazuverdiene (mit UID nummer).
ich wohne in einer eigentumswohnung, wo ein zimmer ein typisches arbeitszimmer ist - hier steht auch private ordner (bankbelege, sparbücher, urtlaubsfotos), bücher, stereoanlage und alle meine ordner aus der HTL-schulzeit auch herum. also kein wirklich 100%-iges arbeitszimmer für vollzeit-home-office und EPU-buchhaltung - meiner meinung nach, ist aber der großteil doch irgendwie beruflich verbunden.

Was müsste ich von dem zimmer alles "ausmisten", damit ich es entweder in meine EA-rechnung nehmen kann oder im sinne der vollzeit-beschäftigung zumindest auch als arbeitszimemr geltende machen kann?
was kann man hier überhaupt als betrag ansetzen? gibt es hier fixbetrag? anteilsmässigen strom/heizkosten je nach gesamtquadratmeter zu arbeitszimmer?
Internetkosten habe ich keine, die zahlt mein vollzeit-arbeitgeber.

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 04.09.2012 09:20
 


THEMA:  HEIMARBEITSPLATZ

Betriebsausgaben für ein Arbeitszimmer sind im Rahmen der selbständigen Tätigkeit in vollem Umfang möglich, bei Homeoffice in eingeschränktem Ausmaß ebenfalls.

Wichtig ist, bei Erstellung der Steuererklärung einen Wohnungsplan beizulegen. Im Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur Gesamtfläche der Wohnung können Abschreibung bzw. Miete und Betriebskosten angesetzt werden.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

Verfasst von: Cami am 16.11.2012 20:56
 


THEMA:  RE: HEIMARBEITSPLATZ
du siehst nicht bfekfit aus @MorAntscha: stimmt bei allen Tieren ist es so! @JPanther: Wir mfcssen sie nicht einfangen, brauchen nur zu rufen oder wenn sie irgendwo landen auf die Hand nehmen. Ich glaube Caschy he4tte was dagegen
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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