Diese Kosten können als Sonderausgabe angesetzt werden (Nutzungsdauer erhöht sich dadurch) in der Arbeitnehmerveranlagung.€ 2920 kannst du in deiner Arbeitnehmerveranlagung absetzen, steht dir der Alleinverdiener, Alleinerzieher-Absetzbetrag zu, dann in Summe € 5840 - bei Ehepaaren kann jeder € 2 920 ansetzen - wenn die Kosten von beiden getragen werdenBelege bitte umbedingt aufbewahren! |