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Verfasst von: Sarah am 05.09.2012 22:51
 


THEMA:  Wohnraumsanierung

Haben die alten Fenster durch neue ersetzt zwecks besserer Wärmedämmung. Kann ich diese Kosten nun als Sonderausgaben unter Z 456 in der ESt-Erklärung angeben? Oder gibt es irgendwelche Vorraussetzungen, die mir entgangen sind? Die Belege hierzu muss ich halt noch haben?

Verfasst von: Evelyn am 06.09.2012 14:12
 


THEMA:  Wohnraumsanierung

Diese Kosten können als Sonderausgabe angesetzt werden (Nutzungsdauer erhöht sich dadurch) in der Arbeitnehmerveranlagung.€ 2920 kannst du in deiner Arbeitnehmerveranlagung absetzen, steht dir der Alleinverdiener, Alleinerzieher-Absetzbetrag zu, dann in Summe € 5840 - bei Ehepaaren kann jeder € 2 920 ansetzen - wenn die Kosten von beiden getragen werdenBelege bitte umbedingt aufbewahren!

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