Sonderbetriebsausgaben werden in Rz 5858 der EStR behandelt:
In Sonderbilanzen werden jene Umstände dargestellt, die den Gesellschafter nicht in Bezug auf die Gesellschaftsbilanz betreffen. Demnach sind in Sonderbilanzen insbesondere vom einzelnen Gesellschafter der Gesellschaft zur Verfügung gestellte private Wirtschaftsgüter, die als Sonderbetriebsvermögen auszuweisen und die daraus resultierenden Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben, die in die Gewinnermittlung miteinzubeziehen sind, sowie besondere Vergütungen, die aus Leistungsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und den Gesellschafter resultieren, aufzunehmen.
Ob bestimmte Betriebsausgaben von der OG oder von den Gesellschaftern getragen werden (und wie sich demnach die entsprechende Ergebnisaufteilung gestaltet) ist Vereinbarungssache. |