Guten Tag!
Der handelsrechtliche Geschäftsführer kann mit 31.12.2012 in die vorzeitige Alterspension gehen, ab 1.1.2013 arbeitet er geringfügig in der Firma und ist weiterhin handelsrechtlicher Geschäftsführer
Meine Fragen:
kann die Abfertigung alt und freiwillige Abfertigung bereits mit 31.12.2012 ausbezahlt werden? (mit 6 % Lohnsteuer) ev. Änderung des Dienstv ertrages?
Wenn er mit 31.12.2012 bei der GKK abgemeldet wird und ab 1.1.2013 geringfügig angemeldet wird, ist seine Geschäftsführerfunktion durchgehend gewährleistet?
Danke für Ihre Hilfe.
Schöne Grüße
Dani |