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Verfasst von: Dani am 08.09.2012 19:28
 


THEMA:  vorzeitige Auszahlung Abfertigung alt

Guten Tag!

Der handelsrechtliche Geschäftsführer kann mit 31.12.2012 in die vorzeitige Alterspension gehen, ab 1.1.2013 arbeitet er geringfügig in der Firma und ist weiterhin handelsrechtlicher Geschäftsführer

Meine Fragen:

kann die Abfertigung alt und freiwillige Abfertigung bereits mit 31.12.2012 ausbezahlt werden? (mit 6 % Lohnsteuer) ev. Änderung des Dienstv ertrages?

Wenn er mit 31.12.2012 bei der GKK abgemeldet wird und ab 1.1.2013 geringfügig angemeldet wird, ist seine Geschäftsführerfunktion durchgehend gewährleistet?

Danke für Ihre Hilfe.

Schöne Grüße

Dani

Verfasst von: Uno am 12.09.2012 21:47
 


THEMA:  vorzeitige Auszahlung Abfertigung alt
Die gesamte Abfertigung kann mit 31.12.2012 bezahlt werden, wenn das Dienstverhältnis beendet wird, je nach Höhe der freiwilligen Abfertigung (über Zwölftelregelung, Kürzung um gesetzliche Abfertigung) kann der übersteigende Teil aber nach Tariflohnsteuer zu besteuern sein und nicht mit 6%.
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