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Verfasst von: Winkler S. am 13.09.2012 10:23
 


THEMA:  Nebenberufliche Tätigkeit

Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde gerne neben meinem Vollzeitjob noch zusätzlich 1-2 Fitnessstunden in der Woche unterrichten, möglichst auf selbstständiger Basis. Nun meine Frage: Wie melde ich dies am Besten beim Finanzamt oder sonstigen Ämtern an, fällt dies unter "Neue Selbstständige" und mit welchen Abgaben muß ich rechnen?Besten Dank vorab, Winkler S.

Verfasst von: Evelyn am 13.09.2012 14:58
 


THEMA:  Nebenberufliche Tätigkeit

Diese Tätigkeit müsste unter "Neue Selbstständie" fallen. Liegt die Einkünfte aus dieser Tätigkeit unter € 4.515,12, ist keine Sozialversicherung zu bezahlen! Bei der Sozialversicherung auf jeden Fall die selbständige Tätigkeit anmelden und darauf hinweisen, dass man die Grenze nicht überschreiten wird. Bis zu Einkünften von € 730 pro Jahr ist auch keine Einkommensteuer zu bezahlen. Darüber hinaus, werde die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit und dem Dienstverhältnis zusammengerechnet und die Einkommensteuer berechnet (die bereits einbehaltende Lohnsteuer) wird dann angerechnet. Je nachdem wie hoch der Verdienst im Dienstverhältnis ist, je nachdem ist dann auch die Steuerbelastung für die selbstständige Tätigkeit. Umsatzsteuerbefreiung -entweder fällt diese Tätigkeit aufgrund der Tätigkeit schon unter die Umsatzsteuerbefreiung wie für Physiotherapeuten, sonst gibt es eine Kleinunternehmerregelung bis zu einem Umsatz von € 30 000 pro Jahr. Wichtig, alle Ausgaben im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit aufzeichnen, Belege aufheben, ...Hoffe ich konnte somit weiterhelfen

Verfasst von: Winkler S. am 28.09.2012 12:50
 


THEMA:  Nebenberufliche Tätigkeit

Hallo Evelyn, ja herzlichen DAnk! Gibt es dafür ein bestimmtes Formular für das Finanzamt? Oder kann ich das einfach über die Arbeitnehmerveranlagung im nächsten Jahr lösen?Danke!"

Verfasst von: Johanna am 09.03.2014 18:16
 


THEMA:  Nebenberufliche Tätigkeit

Auch unter 730,- ist die selbstständige Arbeit bei der SVA zu melden, man zahlt dann nur die Unfallversicherung, ca. 100,- im Jahr.

Ab € 730,- ist nicht mehr das Formular L1 (Arbeitnehmerveranlagung) auszufüllen, sondern E1, die Einkommensteuererklärung.

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