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Verfasst von: Philip Ackermann am 13.09.2012 20:46
 


THEMA:  künstlerische Tätigkeit

Sehr geehrte Damen und Herren, ich, 21, bin im Moment halbtags beschäftigt und plane nebenbei als Autodidakt mit dem Portraitmalen und -zeichnen anzufangen um mir das Teilzeitstudium und Workshops an Privatakademien und Ateliers im Ausland besser leisten zu können. Ich habe nun schon einige Broschüren, Seiten und Bücher durchgeflogen und alle grundsätzlichen Infos herausgepickt zu den Themen Neue Selbstständige, Einkommenssteur und Gewerbe. Dennoch ist sehr vieles unklar. Ich nehme an, dass die von mir geplante Tätigkeit unter die eines neuen Selbstständigen fallen würde, somit ist es nicht notwendig ein Gewerbe zu melden. Doch könnte man ein solches trotzdem melden, und würde das Vorteile bieten? Weiters, wann genau muss man die Einkommenssteuer abführen? Und wie? Muss ich Rechnungen schreiben? Wenn ja, wie? Wo finde ich diese Infos? lg

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 14.09.2012 11:56
 


THEMA:  künstlerische Tätigkeit

Der Vorteil von einem Gewerbeschein ist, dass man zu mehr "Fördertöpfen" Zugang hat.Ich kenne allerdings keine Förderung, die auf Ihre jetzige Tätigkeit zutreffen würde.

Sie müssen bis 30.4.  des Folgejahres eine Einkommensteuererklärung dem Finanzamt einreichen. Dabei helfen wir Ihnen gerne.

Rechnungen müssen Sie nur schreiben, wenn dies Ihr Kunde verlangt.Muster finden Sie auf unserer Homepage:www.steuerberatung-weiss.at

 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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