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Verfasst von: Maschek am 14.09.2012 09:21
 


THEMA:  Betriebsaufgabe Landwirtschaft?

Hallo!

Folgende Situation.

Ich habe einen Land- u. Forstwirtschaftlichen Betrieb.

Gemeinsam mit einem Kollegen, haben wir eine OG gegründet.

In diese OG haben wir unsere landwirtschaftlichen Flächen als "Sonderbetriebsmittel" gegeben. D.h. wir haben die Fläche der OG zur bewirtschaftung überlassen.

Jetzt ist folgende Situation:

Ich möchte als Gesellschafter aus der OG aussteigen und eine fremde Person soll in die OG.

Meine Flächen, würde ich der OG verpachten.

Einkommenssteuer und Sozialversicherungsgrundlage ist nach wie vor bei jedem von uns der Einheitswertbescheid.

Die Forstflächen bewirtschafte ich nach wie vor selbst.

Ich werde dann wieder arbeiten gehn, d.h. ich bin Arbeitnehmer.

Sieht das Finanzamt darin eine Betriebsaufgabe?

Bin gespannt auf die Antworten und bedanke mich dafür schon jetzt!

 

Gruß,

Maschek

Verfasst von: Johanna am 09.03.2014 20:50
 


THEMA:  Betriebsaufgabe Landwirtschaft?

Fürs Finanzamt gibts ja noch immer Einnahmen aus der LW. Interessant wäre die SV, das hängt wohl vom EW ab und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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