Die Einkünfte, die der österreichischen Betriebsstätte zuzurechnen sind, sind in Österreich zu versteuern (=beschränkte Steuerpflicht). Laut DBA mit Liechtenstein werden diese Einkünfte bei Ihrer Steuererklärung in Liechtenstein unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung ausgenommen.
Das bedeutet, dass die österreichischen Betriebsstätten-Einkünfte in Liechtenstein zwar nicht besteuert werden, sie aber den Steuersatz für die Einkünfte , die Sie in Liechtenstein erzielen, erhöhen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |