Wenn Sie als Selbständige mehr als 730 Euro Gewinn pro Jahr neben Ihrer unselbständigen Tätigkeit erzielen, sind Sie verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Übersteigt der Gewinn 4.500 Euro entsteht zusätzlich die Versicherungspflicht bei der SVA.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |