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Verfasst von: Marks Glg am 18.09.2012 16:44
 


THEMA:  Thermentausch sofort abschreiben

Ich vermiete eine Wohnung und musste den Thermentausch bezahlen (ca. € 2.000). Kann ich den Betrag sofort im jeweiligen Jahr absetzen oder muss ich den verteilen?

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 19.09.2012 15:48
 


THEMA:  Thermentausch sofort abschreiben

Der Thermentausch gilt als Instandhaltung und kann im Jahr der Zahlung unter Werbungskosten geltend gemacht werden.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik - www.stb-halik.at

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