Ich vermiete eine Wohnung und musste den Thermentausch bezahlen (ca. € 2.000). Kann ich den Betrag sofort im jeweiligen Jahr absetzen oder muss ich den verteilen?
Der Thermentausch gilt als Instandhaltung und kann im Jahr der Zahlung unter Werbungskosten geltend gemacht werden.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik - www.stb-halik.at