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Verfasst von: Sarah Reinstadler am 22.09.2012 11:08
 


THEMA:  Nebenberuflich selbstständig arbeiten

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin im Moment in einem saisonalen Beschäftigungsverhältnis auf Vollzeitbasis. In der Zwischensaison möchte ich nun für eine deutsche Firma in der Kundenaquisiton und im Social Media Marketing tätig sein und diese Tätigkeit in Zukunft auch gerne weiter ausbauen. Hiefür muss ich meine Leistungen in Rechnung stellen. Ich gehe davon aus, dass eine Honorarnote ohne Umsatzsteuer ausreicht. Wie ist es nun hier mit der Steuerpflicht? Muss ich ein bestimmtes Gesamtjahreseinkommen berücksichtigen? Ab welchem Betrag werden Sozialabgaben fällig, oder reicht es, wenn ich die Tätigkeit bei der Sozailversicherung angebe? Oder wäre ein Gewerbeschein notwendig bzw sinnvoll?

Mit freundlichen Grüßen

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 24.09.2012 23:06
 


THEMA:  Nebenberuflich selbstständig arbeiten

Eigentlich sollten Sie einen Gewerbeschein lösen.

Ich empfehle Ihnen daher, zur Wirtschaftskammer zu gehen.Dort berät man Sie kostenlos. 

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