Hallo,
folgender Sachverhalt:
- Wohnsitz Österreich - Freiberufliche Tätigkeit in Deutschland, 95 % des Einkommens dort erzielt, Steuernummer vorhanden und einkommenssteuerlich veranlagt - zudem Tätigkeit als Freier Dienstnehmer in Österreich, jedoch unter Geringfügigkeit, einkommensteuerlich veranlagt - Kranken- und Unfallversichert über freiwillige Krankenversicherung (Opting in) bei Gebietskrankenkasse in Österreich (aufgrund Tätigkeit Freier Dienstnehmer) - keine zusätzliche freiwillige Kranken- bzw. Unfallversicherung in Deutschland
--> Frage: Kann die gewerbliche Sozialversicherung in Österreich noch zusätzliche Beiträge vorschreiben (möglicherweise Differenz aus freiwilligem Opting in und den in Deutschland erziehlten Einkünften)?
Vielen Dank,
Helmut |