Hallo,
folgende Situation:
Die Gesellschafter A. Mustermann und X. Musterfrau führen gemeinsam die Mustermann & Musterfrau OG (jeweils 50 % Anteil). Die beiden Gesellschafter einigen sich darauf, dass Musterfrau aus dem Unternehmen ausscheidet und seine Anteile an B. Mustermann. verkauft.
Die neuen Gesellschafterverhältnisse sollen so aussehen:
A. Mustermann: 90 % (bisher 50 %) B. Mustermann: 10 % (zuvor jedoch 50 % der Anteile von Musterfrau erworben)
Firmenbezeichnung soll, da die neuen Gesellschafter den gleichen Nachnamen haben (Familie) nur mehr Mustermann OG sein.
Natürlich wird für dieses Vorhaben ein Steuerberater engagiert. Trotzdem würde mich bereits im Vorfeld interessieren, wie schwierig und wie teuer diese ganzen Änderungen sein werden. Interessant wäre auch, ob beim Verkauf der Anteile von Musterfrau zu B. Mustermann neben dem Saldo von Kapital und privatem Verrechnungskonto auch der Firmenwert (Good will) berücksichtigt wird, oder ob dieser nur bei einer Kündigung des Gesellschafters berücksichtigt werden würde (laut Vertrag Berücksichtigung des Firmenwertes bei Kündigung durch den Gesellschafter).
Ist folgende Annahme richtig beim Ausscheiden des Gesellschafters?
Kapital: € 10.000 Privates Verrechnungskonto des ausscheidenden Gesellschafters (A. Mustermann): € 2.000 = Saldo: € 8.000 Bedeutet das, dass der neue Gesellschafter die Anteile des ausscheidenden Gesellschafters um 4.000 Euro erwerben kann?
Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Danke schon mal im Voraus! Markus |