Hallo Eva,
Sofern Sie keine weiteren Einkünfte außer aus nichtselbständiger Arbeit bzw. das Taggeld vom AMS, dann können Sie den Veranlagungsfreibetrag von EUR 730,00 für ihre grafische Tätigkeit nutzen. Somit unterliegt es keiner Einkommensteuer.
Eine fortlaufende Nummer ist einfach. Sie schreiben einfach: "Rechnungsnummer 1". Dies ist aber primär die USt relevant. Bei einer einmaligen Rechnung in dieser Höhe ist aber die USt für Sie kein Thema. Keinesfalls USt in der Rechnung ausstellen. Sonst muss USt tatsächlich abgeliefert werden.
Ich würde dies auf Ihrer Honorarnote vermerken:
- den Namen und die Adresse der/des liefernden oder leistenden Unternehmerin/Unternehmers (Leistungserbringer/in)
- den Namen und die Adresse der Abnehmerin oder des Abnehmers der Lieferung bzw. der Empfängerin oder des Empfängers der Leistung (Leistungsempfänger/in).
- die Art und der Umfang der erbrachten Leistung (Leistungsumfang)
- das Datum der erbrachten Leistung oder den Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt (Leistungszeitpunkt, -zeitraum)
- das Entgelt für die Leistung
- das Ausstellungsdatum
- die fortlaufende Rechnungsnummer (in diesem Fall nicht zwingend)
Ein anderes Thema ist natürlich der Leistungsanspruch vom AMS.
lg, Markus
|