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Verfasst von: eva am 28.09.2012 13:29
 


THEMA:  Honornote als Privatperson

Ich bin gerade beim ams gemeldet und hätte eine einmaligen grafischen auftrag in wert von 350,-, lt. Ams ist das Ok aber bis die Honoranote geschrieben ist wird mir mein Tagesgeld eingestellt.

Eigentlich geht das ja in Ordnung steuerfrei einmalig eine Honoranote(jährlich 730,-?) zu schreiben, auch wen ich arbeitslos bin?

Aber wie soll die honoranote rechtlich korrekt formuliert sein? Den ich hab ja keine fortlaufenden Rechnungsnummer!

Danke in Vorraus

LG

eva

Verfasst von: Markus am 28.09.2012 14:55
 


THEMA:  Honornote als Privatperson

Hallo Eva,

Sofern Sie keine weiteren Einkünfte außer aus nichtselbständiger Arbeit bzw. das Taggeld vom AMS, dann können Sie den Veranlagungsfreibetrag von EUR 730,00 für ihre grafische Tätigkeit nutzen. Somit unterliegt es keiner Einkommensteuer.

Eine fortlaufende Nummer ist einfach. Sie schreiben einfach: "Rechnungsnummer 1". Dies ist aber primär die USt relevant. Bei einer einmaligen Rechnung in dieser Höhe ist aber die USt für Sie kein Thema. Keinesfalls USt in der Rechnung ausstellen. Sonst muss USt tatsächlich abgeliefert werden.

Ich würde dies auf Ihrer Honorarnote vermerken:

  • den Namen und die Adresse der/des liefernden oder leistenden Unternehmerin/Unternehmers (Leistungserbringer/in)
  • den Namen und die Adresse der Abnehmerin oder des Abnehmers der Lieferung bzw. der Empfängerin oder des Empfängers der Leistung (Leistungsempfänger/in).
  • die Art und der Umfang der erbrachten Leistung (Leistungsumfang)
  • das Datum der erbrachten Leistung oder den Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt (Leistungszeitpunkt, -zeitraum)
  • das Entgelt für die Leistung
  • das Ausstellungsdatum
  • die fortlaufende Rechnungsnummer (in diesem Fall nicht zwingend)

Ein anderes Thema ist natürlich der Leistungsanspruch vom AMS.

lg, Markus

 

Verfasst von: eva am 28.09.2012 16:23
 


THEMA:  Honornote als Privatperson

Super danke für die Info, beim AMS sollte es kein Problem sein solang ich es bei ihnen bekannt gebe und die 365,- nicht überschreite. Das Tagesgeld von ausstellungsdatum der REchnung wird mir nicht bezahlt aber mit den kann ich leben:-)

 

Hoffe das stimmt so wie es mir die dame heute dort erklärt hat;-)

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