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Verfasst von: Christoph am 01.10.2012 11:46
 


THEMA:  Privatkonto als Firmenkonto benutzen? (Österreich)

Guten Tag,

ich habe vor ein paar Monaten ein Einzelunternehmen (Kleinunternehmen) gegründet! In den kommenden Tagen möchte ich meine erste Rechnung ausstellen. Meine Frage nun dazu: Ist es zwingend notwendig ein Firmenkonto zu erstellen oder kann ich mein Privatkonto dazu verwenden?


Ich habe im Internet viel gesucht aber eigentlich nie eine eindeutige Antwort gefunden! Viele Leute sagen, dass es besser ist sein privates Konto vom Firmenkonto zu trennen! Das ist für mich klar jedoch sind Firmenkonten auch mit Kosten verbunden und momentan verdienen ich wirklich einen minimalen Betrag und würde gerne mein Privatkonto dafür verwenden! Ist das möglich oder bekomme ich da Probleme mit meiner Bank?


Ich hoffe mir kann jemand eine klare Antwort zukommen lassen!

 

Liebe Grüße,

Christoph

Verfasst von: WMT am 01.10.2012 19:49
 


THEMA:  Privatkonto als Firmenkonto benutzen? (Österreich)

Nutzt ein Unternehmer sein Privatkonto auch für Betriebseinnahmen, muss er im Zweifelsfall nachweisen, woher die dortigen Mittel stammen. Das gilt auch, wenn das Privatkonto gemeinsam mit dem Ehegatten für betriebliche Zuflüsse genutzt wird. So auch in folgendem Fall: Bei einer Betriebsprüfung hatte sich gezeigt, dass zwar bei einem Unternehmen eine ordnungsgemäße Buchführung vorlag. Das Privatkonto des Ehegatten wurde für betriebliche Geschäftsvorgänge genutzt. Allerdings fanden sich auf dem Privatkonto Beträge, deren Herkunft nicht eindeutig dem Privat- und Geschäftsbereich zugeordnet werden konnten.

Der Bundesfinanzhof differenziert bei Mitteln ungeklärter Herkunft wie folgt:

  • Einzahlungen aus dem Privatvermögen auf betriebliche Bankkonten, die als Einnahmen verbucht werden, führen zu einer verstärkten Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen. Hier kann - obwohl eine formell ordnungsgemäße Buchführung vorliegt - sachlich die Buchführung falsch sein, wenn die Annahme besteht, dass höhere Betriebseinnahmen erzielt und höhere Privateinnahmen getätigt als gebucht wurden.
  • Einzahlungen von betrieblichen Einnahmen auf Privatkonto können an sich zwar keine fehlerhafte Buchführung begründen. Schließlich besteht für Privatkonten weder eine Buchführungspflicht noch die Verpflichtung, einen Nämlichkeitsnachweis zu führen. Daher kann in diesem Fall allein durch das Fehlen von Buchführung und Nämlichkeitsnachweis nicht darauf geschlossen werden, dass die nicht zuzuordnenden Mittel einkommensteuerpflichtige Einkünfte sind.
  • Ein gemischtes betriebliches Konto liegt vor, wenn der Steuerpflichtige ein Konto nutzt, das nicht von der Buchführung des Unternehmens erfasst ist und mit dem er sowohl private als auch geschäftliche Vorfälle abwickelt. Weil der Unternehmer dann als Kontoinhaber selbst alle Kenntnisse über Kontobewegungen hat, obliegt ihm die Beweislast über die Herkunft der Mittel. Da er die Vermischung von Privat- und Geschäftsbereich veranlasst hat, trifft ihn wiederum eine verstärkte Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung über die Herkunft der Einnahmen. Diese Grundsätze gelten auch, wenn der Steuerpflichtige das Konto seines Ehegatten mitbenutzt. Seine Mitwirkungspflicht erstreckt sich dann ebenfalls auf die Aufklärung von ungeklärten Zahlungseingängen auf dem Konto des Ehegatten.

Wann ein gemischtes betriebliches Konto vorliegt, richtet sich wiederum nach dem konkreten Einzelfall. Entscheidend ist hier, warum betriebliche Vorgänge über ein Privatkonto abgewickelt werden. Es sind also die Gründe für die Kontenvermischung ausschlaggebend: Sind die Gründe für die Vermischung nachvollziehbar bzw. handelt es sich um fehlerhafte Zahlungseingänge, kann der Vorwurf der Vermischung von privaten und betrieblichen Einnahmen entkräftet sein. Kann der Steuerpflichtige jedoch nicht nachweisen, dass die Mittel aus dem privaten Bereich stammen, muss er sie sich als Betriebseinnahmen zurechnen lassen.

Der BFH verwies die Sache an die Vorinstanz zurück, damit diese feststellt, ob sachlich nachvollziehbare Gründe für die Mitbenutzung des Privatkontos vorliegen.

(Bundesfinanzhof, Urteil v. 28.01.2009, Az.: X R 20/05)

Verfasst von: Isabella am 07.11.2012 11:26
 


THEMA:  Privatkonto als Firmenkonto benutzen? (Österreich)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stehe vor einem ähnlichen Problem wie Herr Christoph.

Auch ich möchte demnächst als "neue Selbständige" ein Unternehmen gründen (EPU), allerdings mit Antrag auf Regelbesteuerung.

Mein Privatkonto (Giro-/Gehaltskonto) möchte ich weiterhin ausschliesslich für private Zwecke (Miete, Handy usw.) nutzen auch wenn dann kein "Gehalt" mehr am Konto eingeht, da ich mich hauptberuflich meiner neuen Aufgabe widmen möchte.

Ich möchte also schon ein zusätzliches Konto, wo eigens alle betrieblichen Einnahmen und Ausgaben abgewickelt werden sollen.

Auch ich habe diesbezüglich schon einige Stunden an Recherche investiert, aber nirgends wo eine klare Aussage gefunden.

Meine Frage ist nun dahingehend, ob ich zukünftig als Einzelunternehmerin verpflichtet bin ein "Geschäftskonto" bzw. "Firmenkonto" zu errichten (teilweise sehr hohe Spesen und Gebühren!), oder ob ich ein zweites, privates Konto errichten lassen kann auf dem dann eben betriebliche Einnahmen/Ausgaben verbucht werden??

Auch bei mir wirft sich naturgemäss die Frage auf, ob es dann mit der Bank zu Schwierigkeiten kommen kann?

Wenn es nicht gesetzeswidrig ist, auf einem Konto - lautend nur auf meinen Namen, ohne Firmenbezeichnung - den betrieblich veranlassten Zahlungsverkehr abzuwickeln, welche Art von Konto müsste das dann sein? Ein "Privatkonto" ? Oder würde da auch ein "Girokonto" bzw. "Giro-/Gehaltskonto" gehen??

Ich hoffe, von Ihnen genaueres in Erfahrung bringen zu können und verbleibe in Erwartung Ihrer geschätzten Antwort

mit freundlichem Gruß

Isabella

Verfasst von: Angelika am 19.06.2014 13:45
 


THEMA:  Privatkonto als Firmenkonto benutzen? (Österreich)

Guten Tag!

Würde mich der Frage gerne anschließen und um einen internationalen Fakote ergänzen: nämlich um die Frage ob ich als Östereicherin ein deutsches Konto nutzen kann für meine "neue Selbstständige" Tätigkeit.

Bin über dieses Angebot der DAB gestolpert, das interessant klingt, aber mich skeptisch macht https://www.dab-bank.de/Aktionen/Girokonto-Selbstaendige.xhtml?MC=p_w_14_02_giroselbst_financequality_d_n&nfxsid=53a2c8b5cb9161403177141

denn letztlich bin ich ja Österreicherin - darf ich mir ein Ausländisches "Privat"konto eröffnen um es als Geschäftskonto zu nutzen?

Danke vielmals.

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