Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stehe vor einem ähnlichen Problem wie Herr Christoph.
Auch ich möchte demnächst als "neue Selbständige" ein Unternehmen gründen (EPU), allerdings mit Antrag auf Regelbesteuerung.
Mein Privatkonto (Giro-/Gehaltskonto) möchte ich weiterhin ausschliesslich für private Zwecke (Miete, Handy usw.) nutzen auch wenn dann kein "Gehalt" mehr am Konto eingeht, da ich mich hauptberuflich meiner neuen Aufgabe widmen möchte.
Ich möchte also schon ein zusätzliches Konto, wo eigens alle betrieblichen Einnahmen und Ausgaben abgewickelt werden sollen.
Auch ich habe diesbezüglich schon einige Stunden an Recherche investiert, aber nirgends wo eine klare Aussage gefunden.
Meine Frage ist nun dahingehend, ob ich zukünftig als Einzelunternehmerin verpflichtet bin ein "Geschäftskonto" bzw. "Firmenkonto" zu errichten (teilweise sehr hohe Spesen und Gebühren!), oder ob ich ein zweites, privates Konto errichten lassen kann auf dem dann eben betriebliche Einnahmen/Ausgaben verbucht werden??
Auch bei mir wirft sich naturgemäss die Frage auf, ob es dann mit der Bank zu Schwierigkeiten kommen kann?
Wenn es nicht gesetzeswidrig ist, auf einem Konto - lautend nur auf meinen Namen, ohne Firmenbezeichnung - den betrieblich veranlassten Zahlungsverkehr abzuwickeln, welche Art von Konto müsste das dann sein? Ein "Privatkonto" ? Oder würde da auch ein "Girokonto" bzw. "Giro-/Gehaltskonto" gehen??
Ich hoffe, von Ihnen genaueres in Erfahrung bringen zu können und verbleibe in Erwartung Ihrer geschätzten Antwort
mit freundlichem Gruß
Isabella |