ich werde in kuerze einen wechsel innerhalb der Firma zu einem anderen Dienstort in Oesterreich vornehmen. bisher arbeitete ich in Naehe Wien und werde meinen HauptDienstort nun aber nach Tirol verlegen (ca 300 km/Strecke). ich werde mir dort auch eine wohnung nehmen fuer die mein arbeitgeber mit der Miete aufkommt und ich die betriebskosten bezahlen werde. der dienstort wird von mir an 3-4 Tagen die Woche aufgesucht werden. wie berechnet man den sachbezug fuer die wohnung? Eine taegliche Heimfahrt ist aufgrund der Entfernung nicht moeglich. dh ich werde nur 1x pro Woche zurueck nach naehe Wien fahren, wo auch mein Hauptwohnsitz liegt. mein Dienstgeber moechte mir fuer die Fahrten zwischen Hauptwohnsitz und dienstort Tirol einen dienstwagen mit voller privatnutzung zur Verfuegung stellen. beides- Teil der Wohnung und fuer den Dienstwagen wird er mir einen Sachbezug in Rechnung stellen. Der dienstwagen ist lt Arbeitgeber notwendig da die Strecke zwischen hauptwohnsitz und Dienstort dann Privatfahrten sind. nun habe ich gelesen, dass, wenn man nur 1x woechentlich den DienstwAgen fuer die Heimfahrt nimmt gar kein Sachbezug abgezogen werden braucht, ist das korrekt? duerfte ich eigentlich fuer die Strecke Hauptwohnsitz und Duenstort Tirol eine Pendlerpauschale beantragen? wenn nicht. kann ich woechentliche Heimfahrten absetzen? wenn ja, wie rechne ich ab? mit kilometergeld oder auch ueber die Beantragung der Pauschale? ist eine spesenabrechnung machbar? den 4-5. Tag werde ich dann von dem Arbeitsplatz Naehe Wien verbringen, dh 4 Tage oder max 8 Tage pro Monat naehe Wien. sollte ich keine Spesenabrechnung in Tirol machen koennen, koennte ich dies dann von dem Dienstort Naehe Wien machen? danke fuer die Antwort!! |
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